Briefwahl bis wann möglich ?
Antrag auf Briefwahl auch noch einen Tag vor der Wahl möglich ?
Community-Antworten (2)
23.03.2010 um 07:42 Uhr
@waldi
wenn der rückumschlag bis zur auszählung wieder da ist...................
mfg
23.03.2010 um 12:53 Uhr
Beim vereinfachten Wahlverfahren steht in der Wahlordnung:
§ 35 Nachträgliche schriftliche Stimmabgabe (1) Können Wahlberechtigte an der Wahlversammlung zur Wahl des Betriebsrats nicht teilnehmen, um ihre Stimme persönlich abzugeben, können sie beim Wahlvorstand die nachträgliche schriftliche Stimmabgabe beantragen (§ 14a Abs. 4 des Gesetzes). Das Verlangen auf nachträgliche schriftliche Stimmabgabe muss die oder der Wahlberechtigte dem Wahlvorstand spätestens drei Tage vor dem Tag der Wahlversammlung zur Wahl des Betriebsrats mitgeteilt haben. Die §§ 24, 25 gelten entsprechend.
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