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Personalausleihe in andere Abteilungen

S
Stahlbauhannes
Apr 2021 bearbeitet

Hallo, kann mir jemand Helfen?

Bei uns im Betrieb werden Arbeitnehmer in andere Abteilungen versetzt. Die Arbeitnehmer sind damit, auch zum Teil, einverstanden. Wir wissen, dass wenn ein Arbeitnehmer 4 Wochen von seiner eigentlichen Abteilung weg ist, ihm ein Änderungsvertrag angeboten werden muss. Was ist, wenn der Arbeitgeber den Arbeitnehmer für 4 Wochen in einer anderen Abteilung einsetzt, dann wieder für 2 Wochen in seiner Stammabteilung und anschließend wieder in der anderen Abteilung. Gibt es eine Frist, wie lange jemand in seiner Stammabteilung sein muss?

Danke!!

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Community-Antworten (4)

K
krambambuli

06.04.2021 um 15:37 Uhr

Bei jeder Versetzung, die entweder länger als 4 Wochen ODER mit einer erheblichen Änderung der Umstände verbunden ist (...) (§95.3 BetrVG) ist der BR zu hören. Wie lange die Versetzung andauert, spielt nicht zwangsläufig eine Rolle. Und das mit dem Änderungsvertrag stimmt so auch nicht.

X
XYZ68

06.04.2021 um 16:25 Uhr

Prinzipiell kommt es auf den Arbeitsvertrag an. Falls im Arbeitsvertrag steht "Max Mustermann ist eingestellt für die Abteilung A" Und der liebe Max möchte nicht in die Abteilung B, dann wird es schwierig und es bedarf ggf. einer Änderungskündigung. Je genauer der Arbeitsplatz und die Arbeitsaufgabe definiert sind, desto geringer sind die Möglichkeiten für eine Versetzung. Aber häufig sind Arbeitsverträge auch sehr weit gefasst.

E
enigmathika

06.04.2021 um 17:13 Uhr

"Wir wissen, dass wenn ein Arbeitnehmer 4 Wochen von seiner eigentlichen Abteilung weg ist, ihm ein Änderungsvertrag angeboten werden muss."

Steht das so bei Euch im Taifvertrag oder woher hast Du diese Information?

S
Stahlbauhannes

06.04.2021 um 18:18 Uhr

Im Arbeitsvertrag steht , das der Arbeitnehmer für seine Qualifikation in anderen Bereichen eingesetzt werden kann, für 4 Wochen. Es ist ja eigentlich keine richtige Versetzung sondern ehr ein Aushilfe in einer anderen Abteilung.

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