Erstellt am 06.04.2021 um 13:37 Uhr von Krambambuli
Bei jeder Versetzung, die entweder länger als 4 Wochen ODER mit einer erheblichen Änderung der Umstände verbunden ist (...) (§95.3 BetrVG) ist der BR zu hören. Wie lange die Versetzung andauert, spielt nicht zwangsläufig eine Rolle.
Und das mit dem Änderungsvertrag stimmt so auch nicht.
Erstellt am 06.04.2021 um 14:25 Uhr von xyz68
Prinzipiell kommt es auf den Arbeitsvertrag an. Falls im Arbeitsvertrag steht "Max Mustermann ist eingestellt für die Abteilung A" Und der liebe Max möchte nicht in die Abteilung B, dann wird es schwierig und es bedarf ggf. einer Änderungskündigung. Je genauer der Arbeitsplatz und die Arbeitsaufgabe definiert sind, desto geringer sind die Möglichkeiten für eine Versetzung. Aber häufig sind Arbeitsverträge auch sehr weit gefasst.
Erstellt am 06.04.2021 um 15:13 Uhr von Enigmathika
"Wir wissen, dass wenn ein Arbeitnehmer 4 Wochen von seiner eigentlichen Abteilung weg ist, ihm ein Änderungsvertrag angeboten werden muss."
Steht das so bei Euch im Taifvertrag oder woher hast Du diese Information?
Erstellt am 06.04.2021 um 16:18 Uhr von Stahlbauhannes
Im Arbeitsvertrag steht , das der Arbeitnehmer für seine Qualifikation in anderen Bereichen eingesetzt werden kann, für 4 Wochen. Es ist ja eigentlich keine richtige Versetzung sondern ehr ein Aushilfe in einer anderen Abteilung.