Erstellt am 31.07.2018 um 17:20 Uhr von rsddbr
Also zumindest der Fitting sagt, dass ein BR-Mitglied nur bei direkter Betroffenheit rechtlich verhindert ist (entgegen älterer Ausgaben, dass dies auch für Ehepartner zutrifft). Weiter ist es so, dass im Falle eines Beschlusses das BR-Mitglied auch für die vorausgehende Beratung verhindert wäre. Es darf aber zum Sachverhalt gehört werden.
Nach dem, was du schreibst, würde wohl das BR-Mitglied ganz normal an der Sitzung teilnehmen dürfen.
Erstellt am 31.07.2018 um 17:32 Uhr von MutterJutta
Danke für deine Antwort.
Hast du das aus dem aktuellen Fitting?
Würde gerne das BR Mitglied teilnehmen lassen. Evtl hat es hilfreiche Infos und es lässt sich einiges klären.
Erstellt am 01.08.2018 um 09:30 Uhr von rsddbr
Nein, nicht der aktuelle. Ich habe gerade den Fitting 27. Auflage zur Hand. Dort beziehe ich mich auf §33 Rn. 23 u. 37ff.
Erstellt am 01.08.2018 um 09:51 Uhr von moreno
Was soll denn da beschlossen werden? Dass der Kollege nicht mehr krank sein darf oder, dass die anderen Kollegen sich nicht mehr aufregen dürfen?