Erstellt am 22.03.2010 um 15:48 Uhr von rolfo
In die Wahlniederschrift braucht ihr doch nur die endgültige Zusammensetzung des Betriebsrats benennen.
Wer die Wahl nicht angenommen hat interssiert niemand.
Erstellt am 22.03.2010 um 15:57 Uhr von MonaLisa
@Lolly,
ist trotzdem kein Fehler, wenn ihr einen dementsprechenden Vermerk im Protokoll macht.
Ich würde es auf jeden Fall tun!
@rolfo,
nach einigen Jahren (ich weiss, mehr als 4 Jahre brauchen die Unterlagen nicht aufbewahrt werden) weiss keiner mehr so recht, was da war, obwohl der 'Nichtannehmer' in den Unterlagen auftaucht.
Erstellt am 22.03.2010 um 16:12 Uhr von Lolly
Danke euch beiden, wir haben das jetzt mit aufgenommen. Die Wahl wurde abgelehnt steht in Klammern dahinter und das 1. Ersatzmitglied haben wir dann oben bei den Betriebsräten dazu geschrieben mit in Klammern als Nachrücker.
Dem Bewerber, der zurück getreten ist, war es wichtig, dass der Arbeitgeber es auch gleich weiß, weil er in die Personalabteilung wechselt und durch einen Interessenskonflikt nicht Betriebsratsmitglied sein möchte.
Lolly
Erstellt am 22.03.2010 um 19:06 Uhr von Putzer
Servus Lolly,
sehr nobbel von den Herrn!!!!
Putzer
Erstellt am 22.03.2010 um 23:03 Uhr von Lolly
Hallo Putzer,
muss dich enttäuschen - es war eine Frau ;o)
Aber ich kann die Entscheidung nachvollziehen, denn spätestens bei Kündigungen kann man nicht auch im Betriebsrat sein - zumindest wird's sehr schwer, da allen gerecht werden zu können..
LG
Lolly