Datenschutz - auf der Bekanntgabe der Vorschlagslisten auch das Geburtsdatum ausghängt?
Ich habe auf der Bekanntgabe der Vorschlagslisten auch das geburtsdatum ausghängt,darf ich das,oder muss ich die Listen wieder neu aushängen? Bin neu und bräuchte dringend rat.
Community-Antworten (8)
10.03.2010 um 10:37 Uhr
Ich würde sie schnellstens neu aushängen ohne Geburtsdaten bevor sich jemand beschwert
10.03.2010 um 10:54 Uhr
rolfo, warum????
Aragon, siehe Däubler; Die ausgehängten Vorschlagslisten müssen darüber hinaus alle Wahlbewerber mit Angabe ihres Familiennamens, Vornamens, Geburtsdatums und Art der Beschäftigung im Betrieb enthalten (vgl. § 6 Abs. 4 WO).
10.03.2010 um 10:59 Uhr
Ja,das habe ich auch so interpretiert,aber heute Morgen kam jemand,der die die wahl unbedingt anzufechten versucht,und teilte mit,das wäre verfassungswidrig. Ich mache das erste mal Wahlvorstand,und genauso habe ich es auch in der Wo gelesen,deswegen habe ich ja auch das Geb.datum mit ausgehängt.
10.03.2010 um 11:04 Uhr
Eine Vorschlagsliste(Wählerliste) darf kein Geb. oder Addresse beinhalten ! Hier sind alle Kolleginnen und Kollegen nach Alphabet (Frauen zuerst) dann alle männlichen Mitarbeiter untereinander aufzuführen ! Neben dem Namen steht die Bezeichnung für den Mitarbeiter..meinetwegen Techn. Stammarbeiter VZ oder Stammarbeiter TZ. Mehr darf da nicht stehen ! Geburtsdaten stehen nur auf der Bewerberliste(Eure Bewerber) ! Bewerberliste: Name und geb. Datum..ich hoffe ich konnte Dir helfen..
10.03.2010 um 11:05 Uhr
aragon, dann lass ihn mal und entspanne Dich.
10.03.2010 um 11:07 Uhr
zuckerstefan, Wählerliste = Äpfel Vorschlagsliste = Birnen
10.03.2010 um 11:14 Uhr
Bei und ist folgendes : Es haben 12 Leute eine Liste mit nur sich selbst also einer Person drauf eingereicht,weil keiner mit dem oder jenem auf einer Liste stehen wollte. Jetzt haben wir 12 Listen,also ist doch jeder sein eigner Listenvertreter.Demnach habe ich jede Liste Nummeriert Liste 1,Liste2 usw,mit kennwort und dem Namen von dem der sie eingereicht hat,weil das ist ja immer nur derjenige,da ja sonst niemand draufsteht. Auf jeder dieser 12 Listen steht name Geb.Datum Tätigkeit.
10.03.2010 um 11:15 Uhr
Ich denke auch daß rolfo recht hat ,habs auch gelesen Betr.Verf.G ich glaube der 14ner Rechtens ist es ,auf der Kandidatenliste ( die zum Werben verwendet wird) aber zum Aushang darf kein Geburtsdatum draufstehen., würde es auch schnellstens wieder abnehmen.
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