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Aufstellen im Krankenschein

W
weberli
Nov 2018 bearbeitet

Hallo Zusammen, ich bin ein BRM seid 11.09 im Krankenstand wir haben im Mai BR Wahlen die liste für die Personenwahl muß bis ende März aushängen nun kam die BRV und meinte ich darf mich nicht aufstellen lassen da ich ja seid November schon krank bin kann mir jemand sagen ob das so stimmt? vielen Dank

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Community-Antworten (3)

N
nicoline

21.03.2010 um 18:00 Uhr

weberli, N E I N, das stimmt nicht! Selbstverständlich kannst Du Dich aufstellen lassen. Du bist AN des Betriebes und das ja bestimmt schon mindestens 6 Monate und auch wenn Dein AV durch die lange Krankheit im Augenblick ruht, bist Du wahlberechtigt und wählbar! Ich würde dem BRV die Lektüre der Kommentierung zu § 8 BetrVG Wählbarkeit empfehlen und notfalls über eine eigene Liste nachdenken!

S
STANLEY

21.03.2010 um 18:57 Uhr

Ich könnte mitunter eine Kriese bekommen, wenn ich lese, mit welchen Aussagen von BR-Mitgliedern hier "um die Ecke" gekommen wird!

Sind die alle bescheuert? - oder was steckt da (eurer Meinung nach) dahinter?

Will man (wie hier) nur verunsichern?

Gruß STAN

P
Paddy

21.03.2010 um 23:13 Uhr

@weberli Solange du dem Betrieb angehörst, kannst du dich auch aufstellen lassen. Sogar wenn du eine Kündigung an den Hacken hast kannst du gewählt werden. Tritt deinen BRV mal in den Hintern.

@Stanley Man kann nicht immer davon ausgehen daß ein BRV immer astrein ist. Wir hatten in unserer Firma auch viele BR-Mitglieder die dort Privatkriege führten und mit dem Chef geschachert haben.

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