Hallo, es ist ja nun schonmal geklärt worden das ein gekündigter AN wenn er Kündigungsschutzklage eingereicht hat sich trotzdem zur Betriebsratswahl aufstellen lassen kann.BAG Beschluss v. 10.11.2004,Az.:7 ABR 12/04
Was ist aber zu tun wenn der Wahlvorstand aus Unwissen die Liste auf der der Bewerber steht nicht zulässt. Wie sind die Fristen? Muss dann eine einstweilige Verfügung durch den Listenführer erwirkt werden?
Danke!!