Praktikantin mit Personalchefin am Verhandlungstisch zulässig
Hallo, ist es zulässig, dass eine Praktikantin aus dem Personalmanagement mit der Personalchefin uns als Verhandlungspartner bei Gesprächen gegenübersitzt oder können wir das aus irgendwelchen Gründen ablehnen ? Wir hätten kein Problem, wenn z.B. der Stellvertreter des PM's mit am Tisch sitzt aber die Praktikantin ist sozusagen eine Zuträgerin und "linke Bazille" .
Community-Antworten (9)
19.03.2010 um 21:53 Uhr
Mutschekiepchen
Schon einmal überlegt, was Praktikantin bedeutet und was sie machen? Sie sollen die praxis kennen lernen. Ein BR der etwas gegen Berufsanfänger hat ist schon ein sehr seltsamer BR.
die Praktikantin ist sozusagen eine Zuträgerin und "linke Bazille" Und ein BR der so denkt, sollte aus dem Amt entfernt werden.
19.03.2010 um 23:29 Uhr
Wen der AG hier mitbringt ist doch bitte sein Bier... schon mal überlegt was der AG über Euch denkt? Er setzt sich aber auch mit Euch an einen Tisch
20.03.2010 um 08:11 Uhr
Der Fall bei uns ist ein wenig anders. Die Praktikantin ist 8 Jahre bei der Bundeswehr gewesen seit einem Jahr Praktikantin und führt sich in diesem Jahr schon bei allen auf als wäre sie Obermajor. Sie und die Personalchefin sind derart unbeliebt im ganzen Unternehmen, das ist nicht zu beschreiben. Jetzt will die Chefin sie auch als Einstellung durchdrücken (diese wird allerdings nach 99 verweigert, da interne MA's benachteiligt wären). Es gibt also interne MA's die sich auf diese ISA beworben haben, die jedoch mehr qualifiziert sind. Gibt es nun Möglichkeiten ? PS: Der Vertreter der Personalchefin hat übrigens jahrelange Erfahrungen und wird an sämtlichen Sachen die Personal angehen nicht mehr beteiligt (das macht seit diesem Jahr halt schon die Praktikantin).....
20.03.2010 um 10:30 Uhr
@Mutschekiepchen
Wenn der AG es will und geschickt ist, macht er die Stellenausschreibung so geziehlt mit den fachlichen und inhaltlichen Anforderungen, dass sie eben genau NUR auf die Praktikantin passt und nicht auf andere AN/Bewerber. Also auch, Anforderungen an diese Stelle welche eben diese Praktikantin aus den 8 Jahren BW hat und die anderen nicht.
Schon hat der BR so gut wie keine Chancen mehr. Denn die übrige fachliche Eignung/ Unterschiede stellt der AG und NICHT der BR fest. Wenn der AG hier dann keine offensichtliche Fehler macht, kann auch der BR dieses nicht wiederlegen.
20.03.2010 um 20:39 Uhr
@diealte die personalchefin kann aber auch nicht wirklich eine stelle erfinden...selbst die sind seit era alle gemeinsam mit dem br entwickelt (die stellen). wir haben jetzt auch erstmal nach §92 einen stellenplan derzeit und zukünftig angefordert, dann sehen wir ja auch erstmal wo der hase langläuft.. wenn sich intern leute bewerben und potential haben, hat die personalchefin eigentlich keine möglichkeit extern auszuschreiben oder nicht...(eine isa-bv haben wir natürlich noch nicht =(.... na mal schauen, vllt. klappt es ja noch mit der vertrauensvollen zusammenarbeit aber diese verlogene kuh...das stinkt alles so dermaßen sichärger....
21.03.2010 um 01:52 Uhr
"Es gibt also interne MA"s die sich auf diese ISA beworben haben, die jedoch mehr qualifiziert sind."
das ist sicher kein Ablehngsgrund im Sinne von § 99 BetrVG. Wo ist denn da die Benachteiligung? Wir sprechen doch wohl eher von einem Vorteil den sie nicht bekommen. Aber das reicht nicht!
Habt Ihr ein Stellenbesetzungsverfahren mit dem AG vereinbart, dass interne Bewerber einen Vorzug vor externen gibt
21.03.2010 um 10:55 Uhr
was kann man dann tun um solche kungeleien zu verhindern ? wenn die stelle nicht von den internen besetzt wird sondern von extern, denke ich schon, das es ein nachteil für den bereits beschäftigten ist, da er ja die bessere stelle nicht bekommen hat sondern halt die dann externe (99 Abs.3). wieso dann kein grund für die zustimmungsverweigerung ?
21.03.2010 um 11:03 Uhr
mutschekiepchen denke ich schon, das es ein nachteil für den bereits beschäftigten ist, da er ja die bessere stelle nicht bekommen hat sondern halt die dann externe Das ist aber kein Nachteil im Sinne des Gesetzes.
21.03.2010 um 20:07 Uhr
ein entgangener Vorteil ist eben gerade kein Nachteil im Sinne des Gesetz
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