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Vorschlagsliste und Unterstützerunterschrift

G
georg
Nov 2016 bearbeitet

Also noch mal neu die Frage. Ich habe gestern meine Vorschlagsliste beim Wahlvorstand abgegeben und heute bemerkt das ein Unterstützer, der bei uns unterschrieben hat, nicht in der Wählerliste aufgeführt ist. Habe aber noch 75 gültige Stützunterschriften. Auf welches Recht in der WO kann ich mich berufen, wenn Sie diese jetzt ablehnen??? ODER dürfrn sie diese nicht ablehnen, da ich über 50 Unterstützungsunterschriften habe???

Danke für Hilfe!!!!!!

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Community-Antworten (2)

D
delagundula

19.03.2010 um 20:22 Uhr

hmmm Georg,

du machst mir Kopfzerbrechen ;-)

Also, Unterschreiben dürfen nur die wahlberechtigten Arbeitnehmer.Gehe ich richtig in der Annahme das derjenige der die Stützunterschrift geleistet hat kein wahlberechtigter Arbeitnehmer ist...gut.

§ 7WO RN 4 Fitting...[]Nicht vorschlagsberechtigte Unterzeichner sind zu streichen[]

Im übrigen dürften die restlichen 74 Stützer völlig ausreichen...

Gruß dela

V
vokuhila

20.03.2010 um 14:44 Uhr

@Georg der nichtwahlberechtigte Unterstützer wird vom WV aus der Liste gestrichen und wenn die restlichen Stützunterschriften für deine Vorschlagsliste ausreichen, bzw. die im Wahlausschreiben angegebene Anzahl von Stützunterschriften ausreichen, dann ist deine Liste diesbezüglich nicht in Gefahr!

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