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Unterstützerunterschrift

G
georg
Nov 2016 bearbeitet

Hallo alle zusamme,

habe gestern meine Wählerliste beim Wahlvorstand abgegeben und mir ist jetzt selber aufgefallen das eine Unterstützerunterschrift nicht in der Wählerliste steht. Habe aber 75 Unterstützerunterschriften die alle wählen dürfen und somit gültig sind.

Ist das jetzt ein Grund die Liste für ungültig zu erklären und wenn nicht wer muß Ihn jetzt und wie streichen????

gute Ratschläge sind jetzt gefragt.

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Community-Antworten (4)

N
nicoline

19.03.2010 um 16:41 Uhr

Georg, mir ist jetzt selber aufgefallen das eine Unterstützerunterschrift nicht in der Wählerliste steht. Wo steht die denn????

Habe aber 75 Unterstützerunterschriften Wie viele brauchst Du denn zwingend?

die alle wählen dürfen und somit gültig sind. können trotzdem ungültig werden, wenn sie auf 2 Listen unterschrieben haben.

L
Lotte

19.03.2010 um 16:49 Uhr

Georg, "habe gestern meine Wählerliste beim Wahlvorstand abgegeben und mir ist jetzt selber aufgefallen das eine Unterstützerunterschrift nicht in der Wählerliste steht."

Gehe davon aus, dass der ersten "Wählerliste" "Vorschlagsliste" gemeint ist????

Die muss ja eigentlich höchstens 50 Stützunterschriften haben, da sollte sie bei 75 Unterschriften der Prüfung m. E. trotzdem stand halten.

N
nicoline

19.03.2010 um 17:00 Uhr

Lottchen, Die muss ja eigentlich höchstens 50 Stützunterschriften Ich glaub, ich hab 'n Brett vor' m Kopp! ;-))

G
georg

19.03.2010 um 18:26 Uhr

Natürlich ist Vorschlagsliste gemeint und der bei mir unterschrieben hat steht nicht in der Wählerliste. Habe aber noch 75 gültige Stützunterschriften. Auf welches Recht in der WO kann ich mich berufen, wenn Sie diese jetzt ablehnen???

Danke für Hilfe!!!!!!

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