Erstellt am 19.03.2010 um 15:48 Uhr von geploeg
NEIN, wie kommst Du auf den Schuh??
Erstellt am 19.03.2010 um 15:51 Uhr von daniel
ja weil unser betribstrat vositzender das sagt und mich von der wahlliste streichen möchte,was ich unverschämt
Erstellt am 19.03.2010 um 15:59 Uhr von daniel
darf er mich streichen den ich möchte frei entscheiden wann und ob ich eintrette
Erstellt am 19.03.2010 um 16:04 Uhr von Petrus
Das sind zwei paar Schuhe.
Um die Chance zu haben, in den BR gewählt zu werden, muss man zu allererst auf einem Wahlvorschlag stehen.
Ich nehme mal an, euer BR-Vorsitzender "organisiert" den Wahlvorschlag der Gewerkschaft. Und die Gewerkschaft wird eben nur Mitglieder auf "ihre" Liste lassen.
Jedem ist es freigestellt, einen eigenen Wahlvorschlag zu organisieren. Passende Worddateien gibt es zum Download links oben hinter dem blauen Button
Erstellt am 19.03.2010 um 16:04 Uhr von waschbär
@daniel
, DU sprichst VON der Wahl zum BR !
Dein BRV und anhang sind auf der Gewerkschaftsliste, auf die kasste natürlich nicht, also musst du dich um alles selber kümmern, angefangen bei den Stüzschriften ( !!!).
Ich wünsche dir viel spasss, Arbeit wirst du damit mehr als genug haben, obwohl.... ich nicht glaube das du das alleine packst, sorry aber dein ansatz ist schon sehr mager......
Erstellt am 19.03.2010 um 16:12 Uhr von daniel
also auf der liste zur betriebsrat wahl stehe ich ja ich wurde vorgeschlagen und auf die liste geschriben meine frage gibt es ein gesetz wo drine steht das ich in verdi mitglid sein muss
Erstellt am 19.03.2010 um 16:14 Uhr von geploeg
NEIN, dieses Gesetz gibt es nicht!!!!
ERGÄNZUNG: Siehe §8 BetrVG. Dort stehe die Voraussetzungen für die Wällbarkeit. Mach Dir einen Ausdruck davon und gehe zum BRV um DIr zeigen zu lassen wo da steht, dass Du in der Gewerkschaft sein MUSST
Erstellt am 19.03.2010 um 16:15 Uhr von delagundula