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Personenwahl und Listenwahl

F
Fragerin
Nov 2016 bearbeitet

In einem Betrieb über 200 Mitarb.war bislang nur Personenwahl. Nun wurde fristgerecht eine Liste eingereicht. Alle anderen (z.b.15)Bewerber/Innen haben nur Personenwahlvorschläge aber keine Listen eingereicht.. Stützunterschriften sind jeweils ausreichend vorhanden. Der Wahlvorstand hat richtig erkannt das es nun eine Listenwahl gibt. Wie geht so etwas nun weiter? Werden die anderen Bewerber in einer Liste zusammengefasst wer bestimmt an welcher Stelle einer Liste ein Bewerber stehen kann,oder ist nun jeder Bewerber seine eigene Liste?

Zur Nachfrage: Die Personenwahlvorschläge sind jeweils ein "Vordruck" oben mit Wahlbewerber und darunter die Anzahl Stützunterschriften.Sie beinhalten nicht die Aussage eine Liste zu sein,sie beinhalten nicht einen Listensprecher.Dies deshalb da ja bislang nur von einer Einheitsliste ausgegangen wurde und die einzige "richtige Liste" erst kurz vor Schluss der Abgabefrist auftauchte.Wie also ist der demokratisch richtigste Weg ,,meine Fragen siehe oben.

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Community-Antworten (2)

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Petrus

19.03.2010 um 16:55 Uhr

Wie sieht denn bei euch ein "Personenwahlvorschlag" aus? Vielleicht kann man ja noch was retten...

M
Metaller

19.03.2010 um 18:58 Uhr

Ein Zusammenfassen der einzelnen Kandidaten nachträglich auf einer Einheitsliste scheidet aus. (Ich hörte schon gelegentlich andere Ansichten aber ich denke §6(6) WO spricht dagegen,. Dies wäre nur möglich solange keine einzige Liste sich bewirbt.Somit werdet Ihr bei euch tatsächlich (zb.15) mehrere Listen haben.Da diese Frage recht knifflig ist nehme ich gerne andere Meinungen als Denkanstoss auf.

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