Hallo
Wenn bei der konstituierenden Sitzung des BR ein gewähltes Mitglied zu dem Zeitpunkt Urlaub hat und auch nicht dazu erscheinen kann , muss der WV dann einen Nachrücker einladen? Und wenn ja muss dieser aus der gleichen Liste sein wie das verhinderte Mitglied? Oder wird der MA mit der nächsthöheren Stimmenanzahl als Nachrücker eingeladen auch wenn er von der anderen Liste stammt?
Gruß Rüdigerhamster