Erstellt am 19.03.2010 um 09:34 Uhr von BRVLH
"er hat - wegen mehrheit- sowohl voristzenden als auch stellvertreter gewählt und will bei der nächsten sitzung sowohl die freistellung als auch den ausschuß mit seinen mitgliedern besetzen !"
Bei der Wahl des Vorsitzenden und Stellv. spielt das Ergebnis der Anzahl der Stimmen bei der Wahl keine Rolle. Die beiden werden in der konstituierenden Sitzung gewählt von den anwesenden Mitgliedern genauso die Freistellung bzw. die Ausschussmitglieder.
Schau mal in § 29 BetrVG Rn. 17 ff
Erstellt am 19.03.2010 um 09:38 Uhr von Solarkrieger
Ihr beschließt soche Sachen doch nach dem Mehrheitsprinzip und da habt ihr doch mit 5 Stimmen die Mehrheit.
Den Vorsitz und die Ausschussmitglieder könnt und müsst ihr sogar mitbestimmen. Denn mit nur 4 Stimmen bei einem 9er Gremium hat der alte BR keine Möglichkeit alleine zu handeln. Auf jeden Fall solltet ihr auch schulungen bescchließen, denn nur wenn ihr euch wissen aneignet könnt ihr gemeinsam gute BR Arbeit machen.
Gruß der Solarkrieger
Erstellt am 19.03.2010 um 09:42 Uhr von Scorpion
@all
bitte richtig lesen: Der "Alte" hat 5 Sitze und der "Neue" hat 4 Sitze !!
Also kann der "Alte" im Prinzip alles durchsetzen!!
Erstellt am 19.03.2010 um 09:55 Uhr von BRVLH
@Scorpion
so ein Quatsch, es spielt keine Rolle was beim Wahlergebnis rausgekommen ist. Bei der Wahl entscheiden einzig und allein die Stimmen in der konstituierenden Sitzung von den Mitglieder und das geht aus dem obrigen nicht hervor sondern es wird das Ergebnis der BR-Wahl von listeleben geschrieben und nicht von der konst. Sitzung.
"wegen extrem hoher unzufriedenheit mit der arbeit des alten gab es erstmals eine zweite liste ; wahlergebnis 46 % für die "neuen" und 54 % für die "alten" als 4 zu 5 sitze"
Wenn bei der Wahl die 5 die Mehrheit an Stimmen abgeben ist was ganz anderes als wie oben geschrieben. Klar haben sie die Mehrheit wenn sie sich einig sind 5 gegen 4 und damit 1 Stimme mehr, aber so stand es nicht im ersten Beitrag und damit wissen wir nicht, wie die Wahl des Vorsitzenden und Stellv. genau abgegangen ist.
Erstellt am 19.03.2010 um 10:01 Uhr von Scorpion
BRVLH
gebe den Quatsch gerne zurück - könntest Dich ja auch etwas höflicher ausdrücken - scheint aber nicht mehr gefragt zu sein.
Er schreibt ganz klar, dass der "alte" in der konstituierenden Sitzung den BRV und den Stelli aus den eigenen Reihen gewählt haben und bereits angekündigt haben die Freistellung und die Ausschussbesetzung in der nächsten Sitzung ebenso mit ihren 5 Stimmen Mehrheit aus den eigenen Reihen zu wählen und die Liste mit den 4 Sitzen bei nichts zu beteiligen.
Also - bitte lese doch mal genau, bevor Du hier einen unangebrachten Ton reinbringst
Erstellt am 19.03.2010 um 10:09 Uhr von Hannelore
@listeleben
Das nennt man Demokratie. Dort entscheidet nun einmal die Mehrheit. Wenn die "anderen" diese haben, habt ihr Pech.
@BRVLH
@Solarkrieger
Die Liste von "listeleben" hat nicht die Mehrheit im BR nur 4 von 9 Sitzen
Erstellt am 19.03.2010 um 11:37 Uhr von Petrus
Also BRV und Stellv kann man mit der Mehrheit natürlich so durchdrücken. Spätestens bei der Wahl des Betriebsausschusses nach §27 BetrVG funktioniert das nicht mehr, wenn ihr alles richtig macht.
Für den BA sind BRV und Stellv gesetzt; die (in eurem Fall 3) weiteren Mitglieder werden gewählt. Die "alten" werden 3 Mitglieder vorschlagen, ihr macht einen Gegenvorschlag - und dann wird zwischen den beiden Vorschlägen nach den Grundsätzen der Verhältniswahl gewählt und nach d'Hondt ausgezählt. Damit dürfte ein "neuer" im BA nicht zu verhindern sein.
In den weiteren Ausschüssen nach §28 gibt es die Setzung von BRV und Stellv nicht. Damit dürfte bei deren Wahl rauskommen, dass nur jeweils ein "alter" mehr drin ist...
P.S.: Wenn die bisherigen Antworten Deine Frage noch nicht (vollständig) beantworten, musst Du bei Deiner Frage auf "bearbeiten" Klicken und das Häkchen bei "nur 7 Antworten" rausnehmen.