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Heilbare und unheilbare Mängel

M
matrix
Nov 2016 bearbeitet

hallo zusammen!

am 26.04.2010 ist die abgabefrist laut" WA" angegeben. habe gestern meine vorschlagsliste beim WV abgegeben. meine vorschlagsliste hat ein kennwort, und ca 30 stützunterschriften. bie bestätigung vom WV habe ich auch! jetzt habe ich dem WV mitgeteilt, das im WA die vereinfachte wahl angegeben wurde. da aber kein beschluss vom BR, WV und dem AG am schwarzem brett bzw im kästchen hing, wonach die AN entgegennehmen können, was und welche wahl vereinbart worden ist " wie haben 57 AN" gehe ich davon aus, das eine listewahl stattfindet. jetzt habe ich eine schriftliche beschwerde beim WV eingereicht das dieses nicht korrekt sei. und die wählerliste nicht korrekt sei, da die liste nicht nach männlichen und weiblichen wahlberechtigten getrennt voneinander aufgelistet wurde. jetzt müsste der WV doch diese mängel nachgehen oder? was mache ich, wenn nach einigen tagen immer noch die alten listen bzw das WA am schwarzen brett hängt!

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Community-Antworten (4)

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duundich

19.03.2010 um 01:19 Uhr

Warum soviel Text? Im WA muss nur ersichtlich sein wer Frau oder Mann!

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Forentroll

19.03.2010 um 07:41 Uhr

@ matrix Oben rechts ist ein blauer Menüpunkt mit dem Download einer Software. Diese kannst du ca. 10 mal Starten ohne das du diese Kaufen musst. Hier findest du alle Infos, die du brauchst. Da gibt es Checklisten usw. Mir haben sie geholfen.

R
rolfo

19.03.2010 um 10:55 Uhr

Dass die Liste der Wahlberechtigten nicht nach Geschlecht getrennt ist ist zwar nicht richtig, reicht aber nie zur Wahlanfechtung aus. Der Wahlaushang muss dagegen schon kalr aussagen nach welchem Wahlverfahren gewählt wird. Über 50 MA muss ja hier eine Vereinbarung mit dem AG getroffen werden, diese Vereinbarung muss nicht ausgehängt werden, aber im Wahlausschreiben natürlich genannt werden. Ob hier ein Gericht einen Grund zur Wahlanfechtung sieht müsste geprüft werden.

M
matrix

19.03.2010 um 12:30 Uhr

guten morgen rolfo!

habe einen bekannten, der BR-Vorsitzender-GBR-Vorsitzender und im Aufsichtsrat tätig ist. dieser meint:" der Beschluss muss von den einzelnen parteien unterschrieben werden, und ausgehangen werden" erfolgt dieses nicht, ist demnach eine listenwahl durchzuführen! da wir ja über 50 AN sind! ist recht kompliziert, wenn man auf eine frage verschiedene antworten bekommt! aber danke für deine antwort!

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