Berufsbekleidung
Hallo, eine Frage an die Wissenden Wir sind ein Krankenhaus und nach Umbau der Information, besteht man plötzlich auf Einheitskleigung, muß man das einfach so hinnehmen, es ist noch nicht sicher ob die kosten übernommen werden für die Kleidung. Wer weiß da was? Danke
Community-Antworten (3)
18.03.2010 um 15:34 Uhr
Wenn der Arbeitgeber einheitliche Kleidung vorschreibt ( unter Mitbestimmung des BR ) hat er auch für die Kosten aufzukommen
18.03.2010 um 17:00 Uhr
Die Frage von Einheitskleidung ist als Frage der Ordnung im Betrieb mitbestimmungspfkichtig. Was die Koste angeht, so ist das alles nicht ganz unumstritten und kommt - wie so häufig - auf den Einzelfall an. So kann unter bestimmten Umständen der AG durchaus Kosten der Reinigung vom Gehalt abziehen.
Eine Regelung, wonach allerdings die Kleidung nach Ablauf von 6 Monaten Eigentum des AN werden soll, jedoch derjenige AN, welcher vor Ablauf von 6 Monaten aus dem Betrieb ausscheidet, die Anschaffungskosten anteiliig ersetzen soll, ist wegen doppelter Benachteiligung des ausscheidenden AN (er wird zum Einen nie Eigentümer, soll aber im Gegenzug zahlen) unwirksam (ArbG Bonn vom 08.01.2010 5 Ca 3218/09).
Ich würde ich die Frage im Rahmen der hier noch abzuschließenden BV klären (Anschafungskosten sind auf jeden Fall beim AG, ees sei denn, es handelt sich um "normale" Kleidung, die lediglich ein einheitliches Bild haben soll - damit ist in einem Krankenhaus allerdings wohl eher weniger zurechnen). Innerhalb der BV kann man auch schön Fragen der konkreten Ausgestaltung bis hin zur Stoffzusammensetzung der Kleidung klären.
18.03.2010 um 18:26 Uhr
@rolfo nicht unbedingt. Einheitliche Kleidung bedeutet nicht gleich Uniform. Wenn z.B. eine einheitliche Farbe und Form vorgeschrieben wird die auch privat getragen werden kann ist eine Kostenbeteiligung/-übernahme durch den Arbeitgeber nicht notwendig.
Beispiel: Bank = dunkler Anzug oder Kleid. Die bezahlt 100% der Arbeitnehmer. Auch die Reinigungskosten
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