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Einführung Berufsbekleidung

M
macircle
Jan 2018 bearbeitet

Bei uns wird die Berufsbekleidung eingeführt. Auf der letzten Sitzung habe ich keinen Beschluss darüber gefasst über die Einführung.

Nun kommt ein Haus und sagt, dass wir das Mitbestimmungsrecht haben. Stimmt ja auch. Nun sagt der Geschäftsführer, dass er die Kleidung einführen kann nach dem Hygieneschutzgesetz nach § weiß ich leider nicht.

Könnt ihr mir da weiter helfen, wo dies geschrieben steht?

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Community-Antworten (5)

W
wölfchen

18.05.2011 um 16:59 Uhr

. . . wo das steht, ist eigentlich für Euer Mitbestimmungsrecht auch unerheblich, denn Ihr sollt nicht die Tatsache der Einführung ja/nein mitbestimmen, sondern das WIE . . .

R
Rosalie

18.05.2011 um 17:00 Uhr

Hallo,

es gibt Schutzkleidung und dazu gibt es tatsächlich Vorschriften. Für bestimmte Berufe wir die Schutzkleideung in Verordnungen geregelt. Die Berufskleidung ist aber keine Schutzkleidung im Sinne des Gesetzes. Bei der Berufskleidung geht es nicht um Schutz sondern z.B. um ein einheitliches Bild nach außen: wie bei bei Aldi, Lidl oder MA in einem Hotel. Bei der Schutzkleidung muss der BR sogar die Verlangen, dass die Vorschriften eingehalten werden. Die Kleidung muss sogar der Arbeitgeber bezahlen. Bei der Berufs- Dienst- oder Arbeitskleidung ( wier man sie auch nennt) ist der BR mitbestimmungspflichtig nach § 87 Abs. 1 Pkt.1. Wir ( ambulanter Pflegedienst) haben über Qualität der Materialien, Farben und auch menge der Auswahl mitbestimmt.

K
kunzundhinz

18.05.2011 um 23:24 Uhr

Wenn aus Hygienegründen oder Hygieneschutzgesetz/ BG Regelungen oder anderen Gesetzen entsprechende/bestimmte Kleidung wie u.a. auch Warnwesten oder hier ggf. Weiße Kittel getragen werden müssen, gibt es keine MB. Denn diese Gesetz/Regelungen sehen keine MB vor. Sie schreiben zwingend das tragen wor.

M
Marion

20.06.2011 um 19:07 Uhr

Hallo, es gibt dazu auch eine Norm DIN 10524, in der unter anderem Gewebequalität und Tragekomfort bei Arbeits- und Schutzkleidung zu beachten sind. Immer wenn es nur das Gesetz oder die Vorschrift gibt: Schutzkleidung zu tragen! könnt ihr als BR mitreden, wie die Schutzkleidung beschaffen ist. Z.B. So sind bei hohen Temperaturen im Arbeitsbereich Gewebe aus Baumwolle wesentlich angenehmer als Polyester. Auch wenn ihr "nur" Arbeitskleidung tragen sollt, könnt ihr immer mitbestimmen, wie diese aussehen soll. ( Kasacks und Hose oder Kittel etc. ) Auf jeden Fall solltet ihr eine BV erstellen, in der alles geregelt wird.

D
DonJohnson

20.06.2011 um 19:36 Uhr

wie schon von allen anderen gesagt, habt ihr vermutlich über das wie ein MBR - eventuell auch über ein ob, was wir hier nciht sagen können, ABER das WIE ist sehr entscheidend... ist Ankleiden Arbeitszeit??? usw usw usw... das wären für mich dann erstmal die wichtigen Fragen....

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