Auslosung der Ordnungsnummern
Wenn der Listenvertreter bzw. der Kanditat 1 einer Liste zum Zeitpunkt der Auslosung Urlaub hat muß dann der Zweite Kanditat auf der Liste zur Auslosung der Ordnungsnummern eingeladen werden?
Community-Antworten (4)
18.03.2010 um 11:25 Uhr
@kiki
ja, siehe wahlordnung.
mfg
19.03.2010 um 07:08 Uhr
Hallo Rattle, dann sag mir mal wo genau. In § 10 steht nur das die Listenvertreter einzuladen sind. Von Verhinderung und Ersatz einladen kann ich nichts finden.
Vielleicht hat jemand anderer eine Idee. Gruß kiki
19.03.2010 um 08:44 Uhr
kiki, der WV ist verpflichtet, die Listenvertreter rechtzeitig zu laden, mehr nicht. Wäre eine ersetzende Regelung vorgesehen würde dort stehen : "Bei Verhinderung des Listenvertreters ist..........!" Also, laden und gut! Wenn er nicht kommt, auch gut!
19.03.2010 um 09:13 Uhr
Ja genauso habe ich das auch verstanden, war durch die Antwort von Rattle etwas verwirrt. Danke, Gruß kiki
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