Eine Kopie seiner Zustimmungserklärung konnte er nicht beibringen, habe er nicht erhalten. Die angeblich anwesende Kollegin sagt, dass dieser Kollege nicht dort gewesen sei.
Der Kollege hat keinen Nachweis, kündigt an, gegen die Wahl vorzugehen. Der Wahlvorstand hat eine nachweislich ordnungsgemäße Liste geprüft und zugelassen. Kann der Kollege tatsächlich gegen die Wahl vorgehen? Wir sehen das ziemlich entspannt.