MA hat Verfolgungswahn
Hallo, wir haben eine Mitarbeiterin die durch ihr Verhalten anderen MA das Leben schwer macht. Sie meint immer, dass über sie gelästert wird und ihr jeder hinterherzischt und wenn MA nur in ihre Richtung schauen, fühlt sie sich beobachtet und redet dann nur darüber. Das macht die anderen Kollegen sehr fertig, was sich auch an ihrer Leistung bemerkbar macht. Schon einmal hat sie das Team gewechselt, da sie auch da unter Verfolgungswahn litt. Jetzt ist es wieder das Gleiche, aber sie sieht das Problem nur in den Anderern, nicht bei sich selbst. Gespräche mit ihr waren leider fruchtlos, sie versteht es nicht. Was können wir als BR tun?1. Der MA helfen, da wir denken sie hat ein psychisches Problem und 2. sind wir auch den anderen MA in der Pflicht, da die das nicht mehr lange aushalten und die Stimmung sehr herunterzieht. Vielen Dank für eure Hilfe
Community-Antworten (2)
17.03.2010 um 10:48 Uhr
@Joni96 Zwei Möglichkeiten:
- Einen wirklichen Anlass für ihre Vermutung geben
- Das Problem unter Beteiligung des AG und Fachkräften angemessen angehen
17.03.2010 um 12:17 Uhr
@Joni96
mit Hilfe anbieten, nur aufgrund eurer Annahme einer psychischen Erkrankung wäre ich sehr, sehr vorsichtig. Wir hatten einen ähnlichen Fall mit einer Kollegin, die auch völlig uneinsichtig war. Aufgrund häufiger Beschwerden von KD und auch MA, wurde die MA dann verhaltensbedingt gekündigt. Da aber eine Abmahnung fehlte, ist sie jetzt nach einer erfolgreichen Klage wieder da. Wir waren auch der Meinung das sie psychiatrische Hilfe benötigt, haben aber nach Rücksprache mit Anwalt und Gewerkschaft von dem Hinweis bei der Kündigungsanhörung davon abgesehen, dies so zu schreiben und lediglich "Hilfe durch Dritte" formuliert.
Wenn die MA wirklich ernsthafte, begründete Probleme haben, sollen diese sich einfach beim BR und AG beschweren. Und dann muss man sehen. Wenn auch der AG eine Krankheit vermutet, vielleicht ab zum Betriebsarzt, so das dann der AG mit dem BR zusammen eine Behandlung ermöglicht,
Es besteht auch die Möglichkeit für den BR nach § 104 BetrVG´Entfernung betriebsstörender AN, aber dies sollte wirklich nur im äußersten Notfall genutzt werden.
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