Erstellt am 17.03.2010 um 09:48 Uhr von Kölner
@Joni96
Zwei Möglichkeiten:
1. Einen wirklichen Anlass für ihre Vermutung geben
2. Das Problem unter Beteiligung des AG und Fachkräften angemessen angehen
Erstellt am 17.03.2010 um 11:17 Uhr von kepdbr
@Joni96
mit Hilfe anbieten, nur aufgrund eurer Annahme einer psychischen Erkrankung wäre ich sehr, sehr vorsichtig. Wir hatten einen ähnlichen Fall mit einer Kollegin, die auch völlig uneinsichtig war. Aufgrund häufiger Beschwerden von KD und auch MA, wurde die MA dann verhaltensbedingt gekündigt. Da aber eine Abmahnung fehlte, ist sie jetzt nach einer erfolgreichen Klage wieder da. Wir waren auch der Meinung das sie psychiatrische Hilfe benötigt, haben aber nach Rücksprache mit Anwalt und Gewerkschaft von dem Hinweis bei der Kündigungsanhörung davon abgesehen, dies so zu schreiben und lediglich "Hilfe durch Dritte" formuliert.
Wenn die MA wirklich ernsthafte, begründete Probleme haben, sollen diese sich einfach beim BR und AG beschweren. Und dann muss man sehen. Wenn auch der AG eine Krankheit vermutet, vielleicht ab zum Betriebsarzt, so das dann der AG mit dem BR zusammen eine Behandlung ermöglicht,
Es besteht auch die Möglichkeit für den BR nach § 104 BetrVG´Entfernung betriebsstörender AN, aber dies sollte wirklich nur im äußersten Notfall genutzt werden.