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Abgabe meines Stimmzettels

S
Schlifka
Nov 2018 bearbeitet

Wir haben am 21.05.2010 Betriebsratswahl. Bis zum 14.05.2010 können die Wahlvorschläge eingereicht werden, so die Aussage unseres Betriebsrates. Ich bin aber ab dem 14.05.2010 bis zum 24.05.2010 in Urlaub in Spanien. Wie soll ich dann wählen? Der Betriebsrat hat keine Meinung dazu. Kann mann nicht festlegen, daß die Wahlvorschläge bis spätestens 12.05.2010 eingehen. Oder ist das nicht erlaubt? Wie soll ich denn Briefwahl machen, wenn ich nicht weiß, wer auf der Wählerliste steht? Am 14.05,10, wenn ich schon in Urlaub bin, können doch noch Wahlvorschläge eingehen? Wir haben schon mit dem Wahlvorstand gesprochen, der ist auch gleichzeit unser jetzt noch bestehender Betriebsrat und dieser ist nicht sehr kooperativ, da wir ihn nicht wieder wählen wollen und das ahnen diese auch.

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Community-Antworten (5)

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kinglord

17.03.2010 um 09:35 Uhr

Hallo, du kannst mit einem Briefwahl an den Wahlen teilnehmen. Lass dir vom Wahlvorstand die Umschläge für ein Briefwahl geben. Gruß

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Dielöwin

17.03.2010 um 09:47 Uhr

Guten Morgen warum bestimmt der BR wann,wie,wo,was? Die BR-Wahlen sind immer noch Sache des Wahlvorstands!. Die Antwort von kinglord ist dann natürlich nicht wirklich richtig. Klar kannst Du Briefwahl machen aber wie Du auch schon schreibst können ja noch bis zum 14.05. Vorschläge eingehen. Ich würde Dir raten mach Dich schlau wer eigentlich WV ist und erklär ihm Dein Problem...es gibt für fast alles eine Lösung

I
Immie

17.03.2010 um 10:00 Uhr

@Dielöwin Auch wenn der BR nicht der WV ist, kennt er doch meist die Fristen und es kommt immer noch vor das der WV aus BRM besteht.

@Schlifka Auch in Spanien gibt es eine "Post"

H
hftleipzig

17.03.2010 um 10:59 Uhr

  1. Du kannst einen eventuellen Vorschlag Deinerseits vor Deinem Urlaub einreichen.
  2. Wenn Du Briefwahl beantragst, dann bekommst Du doch einen Stimmzettel mit allen Wahlvorschlägen zugeschickt, auch in den Spanienurlaub, insofern verstehe ich Deine Bedenken nicht ganz. Ob bei dem langen Postweg die Fristen aber eingehalten werden können ist mehr als fraglich.
P
Petrus

17.03.2010 um 11:17 Uhr

Dem Terminplan entnehme ich mal, dass bei Euch das vereinfachte Verfahren zur Anwendung kommt. Bei diesem Verfahren gibt es nach §35 WO die Möglichkeit, die nachträgliche schriftliche Stimmabgaben bei WV zu beantragen. Und da Du ja am ersten Arbeitstag nach der Wahlversammlung wieder aus dem Urlaub zurück bist (und damit deine Briefwahlstimme persönlich zum WV tragen kannst), wird es kaum zu verhindern sein, dass Du Deine Stimme den Kandidaten Deines Vertrauens geben kannst...

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