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Kennzeichnung des Stimmzettels

A
Annegret
Apr 2018 bearbeitet

Servus,

hab mal ne Frage bezüglich Kennzeichnung des Stimmzettels.

Man darf ihn nicht unterschreiben etc. Das ist klar.

Was ist, wenn ich ihn ganz "besonders" falte oder ein Eselsohr rein mache.

Da sind wir uns nicht sicher, ob ein solcher Stimmzettel gültig ist oder nicht. Es gibt ja keine Vorschrift , wie er zu falten ist.

Stimmzettelumschläge sind für A4, welche einmal in der Mitte und dann nochmal in der Mitte gefalten wird.

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Community-Antworten (2)

C
celestro

06.03.2018 um 00:13 Uhr

Und was erkennt Ihr an der besonderen Faltung oder dem Eselsohr ? Etwa wer gewählt hat ? Normalerweise wohl nicht ... also ist das Alles gültig.

L
Legis

06.03.2018 um 08:02 Uhr

Ich stell mir das gerade bildlich vor bei der Auszählung. Oh der hat keine geraden Kreuze sondern schiefe Kreuze gemacht-ungültig. Oh da ist ein Eselsohr am Rand-ungültig. Da wäre ja für Willkür Tür und Tor geöffnet.

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