Erstellt am 17.03.2010 um 07:19 Uhr von SylviaRosenberg
Meines Wissen kann der Wähler 5 Kreuzchen machen.
Er kann max. 5 Kandidaten ankreuzen, muss aber mindestens einen ankreuzen.
Und er darf nicht 5 Kreuzchen für einen Kandidaten machen!
Erstellt am 17.03.2010 um 07:53 Uhr von Niemand
Es kommt auf das Wahlverfahren an, das zur Anwendung kommt. Bei Persöhnlichkeitswahl kann der Wähler bis zu 5 Kandidaten wählen. Bei Listenwahl, hat der Wähler nur eine Stimme, für eine zu wählende Liste.