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Dieser Beitrag ist vor 16 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Stützunterschriften Gewerkschaft

P
pumuckel
Nov 2018 bearbeitet

Eine Wahlvorschlagliste einer Gewerkschaft muss keine Stützunterschriften sammeln? Ja, §14 und Abs. 5 kenn ich. Aber da steht eben "nur" das der Wahlvorschlag von 2 Gewerkschaftlern unterzeichnet sein muss. Mir fehlt das NUR in diesem Satz! Was ist mit dem Zwanztigstel aus dem Abs. 4??

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Community-Antworten (1)

G
Galaxy

17.03.2010 um 00:43 Uhr

@pumuckel Im §14 BetrVG stehen insgesamt 5 Absätze, im 4. stehen die Voraussetzungen, die erfüllt werden müssen, die für alle gelten. Im 5. ist die Ausnahme festgelegt. und diese besagt: (5) Jeder Wahlvorschlag einer Gewerkschaft muss von zwei Beauftragen unterzeichnet sein.

Dem Gesetz ist es schnuppe, ob dir das NUR fehlt oder nicht.

Selbst auf deine 3. Frage zu diesem Komplex. wenn du sie nochmal präzisieren möchtest, wirst du von mir keine andere Antwort bekommen und, wenn ich in meine niegelnagelneue Glaskugel, frischgeputzt und gewienert reinschaue, so wage ich die Prophezeiung, dass dir auch "die anderen Forumuser" keine andere Antwort geben werden.

Gruß Galaxy

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