Erstellt am 16.03.2010 um 23:43 Uhr von galaxy
@pumuckel
Im §14 BetrVG stehen insgesamt 5 Absätze, im 4. stehen die Voraussetzungen, die erfüllt werden müssen, die für alle gelten. Im 5. ist die Ausnahme festgelegt. und diese besagt:
(5) Jeder Wahlvorschlag einer Gewerkschaft muss von zwei Beauftragen unterzeichnet sein.
Dem Gesetz ist es schnuppe, ob dir das NUR fehlt oder nicht.
Selbst auf deine 3. Frage zu diesem Komplex. wenn du sie nochmal präzisieren möchtest, wirst du von mir keine andere Antwort bekommen und, wenn ich in meine niegelnagelneue Glaskugel, frischgeputzt und gewienert reinschaue, so wage ich die Prophezeiung, dass dir auch "die anderen Forumuser" keine andere Antwort geben werden.
Gruß
Galaxy