Rücktritt von der Vorschlagsliste
Hallo zusammen,
wir haben Ende April BR-Wahlen und haben gestern unsere Listen geschlossen. Die Listen wurden überprüft und die Listenvertreter zur Auslosung angeschrieben.
Heute kam ein Kollege an er will jetzt doch nicht kanidieren uns sich wieder von der Vorschlagsliste runternehmen lassen, geht das denn?
Was ist zu tun? Gibt es da einen bestimmten §§ wo finde ich den diesen?
Vielen Dank für eure Antwort.
Biggi
Community-Antworten (6)
17.03.2010 um 00:03 Uhr
@MissBiggi Das geht nicht mehr. Nach der Wahl kann er das Amt ablehnen...
17.03.2010 um 00:06 Uhr
Oh, da bin ich jetzt doch aber sehr erstaunt, hat der Gesetzgeber da nichts festgelegt.
Gibt es da keine Frist, wo dies noch möglich ist.
Im schlimmsten all ist doch die Liste dann ungültig für alle kanidaten, oder?
17.03.2010 um 00:30 Uhr
@MissBiggi Siehe Kölner. Auch wenn es nicht gefällt.
17.03.2010 um 11:36 Uhr
Miss: So ist das wahre Leben. Man muss sich dreimal überlegen, bevor man einmal unterschreibt. Denn nach der Unterschrift gibt es selten ein problemloses zurück. Egal, ob es bei der Unterschrift um einen Hauskredit, einen Handyvertrag oder "nur" um eine Kandidatur zum BR geht.
18.03.2010 um 12:21 Uhr
Was ist den zum Beispiel mit einem Testament? Heute schreibe ich eines und vererbe alles Kind A. Datum und Unterschrift drunter, fertig. Nächste Woche überlege ich es mir ander und schreibe ein neues Testament. Kind B soll alles bekommen. Neues Datum, gleiche Unterschrift. Und nun? Nun ist das erste Testament natürlich ungültig da es ein neues gibt. Ich bin der Meinung, dass bei einer schriftlichen und unterschriebenen Verzichtserklärung trotz einer ersten Unterschriftenleistung auf der Liste der Listenplatz wieder frei gegeben werden kann.
18.03.2010 um 12:41 Uhr
@frauke: Nettes Beispiel: Das Testament bleibt gültig, bis es ein neues gibt. So auch hier: Die Kandidatur auf Liste A bleibt gültig, außer der Kandidat erklärt auch noch seine Kandidatur auf Liste B. Was dann passiert steht in §6(7) WO.
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