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Eigene Vorschlagsliste

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matrix
Nov 2018 bearbeitet

nochmal! selbst wenn der wahlvorst. mit dem AG die vereinfachte wahl vorschlägt, und der AG dem statt gibt, kommt es listenwahl " Normales Wahlverfahren" wenn mehr als die 1 liste, die der wahlvorst. mit der wählerliste und der Vorschlagsliste aushängt! den AN steht es ja selber zu, wenn er sich eine eigene liste mit den dazugehörigen " Stützunterschriften" besorgt. weil! der wahlvorstand ja in dem wahlausschreiben vorgibt das vorschlagslisten bis zu einem termingebundenen zeitraum abzugeben sind. und wenn es dann 2 listen gibt, weil ein AN seine eigene liste eingereicht hat, kommt es automatisch zu einer listenwahl!

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Community-Antworten (6)

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ridgeback

16.03.2010 um 18:30 Uhr

matrix, dann mach es doch und hoffentlich findet sich jemand der die Wahl anfechtet. Herzliche Glückwunsch.

M
matrix

16.03.2010 um 18:39 Uhr

ridgeback! nun! weis ja nicht, wie lange du als BRmitglied tätig bist. wenn du dich ein wenig mit dem BetrVG auskennen würdest, würdest du mir diesbezüglich eine richtige antwort geben. es ist legetim und rechtens wenn man eine 2 liste beim wahlvorst. einreicht. das ist ja das gute daran, das man als AN wenn die nicht mehr möchten, das der alte BR wiedergewählt wird aus irgeneinem grund auch immer. wiel das kein AG gerne möchte, das seine schäfchen etwas derartiges passieren könnte!

R
ridgeback

16.03.2010 um 19:08 Uhr

matrix, nun im BertVG kenne ich mich nicht wirklich aus. Habe diesbezüglich auch noch nie ein Seminar besucht. Aber dafür kenne ich die Wahlordnung!!

I
Immie

16.03.2010 um 20:18 Uhr

@matrix Warum fragst du, wenn du dich soooo gut auskennst? Ridgeback und Kölner haben dir "richtige Antworten" gegeben. Auch wenn es für dich nicht "die gewünschten sind".

Aber dann mach mal. Hoffentlich kennt sich dann einer besser aus als du.

K
Kölner

16.03.2010 um 21:41 Uhr

@matrix Mein lieber denkgelähmter Freund... ...Du solltest Dich, bevor Du anderen Leuten Unwissenheit unterstellst dringend mit der WO auseinandersetzen und nicht mit mangelhaftem Kenntnisstand anderen Dummheit unterstellen. Intelligenz kann man nicht jedem vorwerfen...

N
nicoline

17.03.2010 um 00:27 Uhr

ich auch noch???????????????? naja, reicht wohl!

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