Trolle bei der Briefwahl
Zwei Wahlumschläge mit dem Stimmzettel (< = vermuten wir) sind verschlossen in einem Durchlaufumschlag zurückgekommen. Es fehlen der Rückumschlag sowie die Erklärung über die persönliche Kennzeichnung des Stimmzettels bei schriftlicher Abgabe für die Briefwahl. Diese beiden Stimmabgaben sind so ja ungültig.
Meine Fragen:
- Darf der Wahlvorstand die Mitarbeiter aus der Abteilung ansprechen?
- Dürfen die Personen aus der Abteilung neu wählen?
- Ein nachträgliches Ausfüllen der Erklärung ist nicht möglich!
Vielen Dank für die Hilfe!
Community-Antworten (4)
16.03.2010 um 12:30 Uhr
wie kommt ihr darauf, das die persönliche Erklärung fehlt? Die "Durchlaufumschläge" dürfen erst am Wahltag, kurz von Stimmabgabeende geöffnet und auf Vollständigkeit geprüft werden!
Keinesfalls die MA ansprechen und neu wählen lassen! Und den Ball flach halten, wenn ihr schon so einen Fehler macht.
Die Stimmzettel sind und bleiben ungültig, daran darf nichts geändert werden.
16.03.2010 um 12:37 Uhr
Die Umschläge dürfen ja erst nach der Wahl geöffnet werden, also erübrigt sich wohl die Frage und ich würde abraten die Umschläge vorher zu öffnen.
16.03.2010 um 12:38 Uhr
@kepdbr
Nicht ganz so - Die Rückumschläge dürfen erst am Wahltag geöffnet und geprüft werden.
Mit Durchlaufumschlägen meint der Kollege sicher Hauspostumschläge. Die Stimmzettel sind ungültig, da ja dann, wie er schreibt die Rückumschläge und die pers. Ertklärung fehlt.
Natürlich nicht ansprechen und nicht neu wählen.
16.03.2010 um 12:43 Uhr
Hallo Nemeth,
es verhält sich genau so wie du schreibst mit den Durchlaufumschlägen (oder Hauspostumschläge.)
Die ganzen Unterlagen incl. Rückumschlag, pers. Erklärung und Wahlumschläge und das andere Gedöns wurde komplett verschickt. In der Abteilung arbeiten mehr als diese zwei Personen.
Vielen Dank für die Infos.
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