Erstellt am 16.03.2010 um 11:30 Uhr von kepdbr
wie kommt ihr darauf, das die persönliche Erklärung fehlt? Die "Durchlaufumschläge" dürfen erst am Wahltag, kurz von Stimmabgabeende geöffnet und auf Vollständigkeit geprüft werden!
Keinesfalls die MA ansprechen und neu wählen lassen! Und den Ball flach halten, wenn ihr schon so einen Fehler macht.
Die Stimmzettel sind und bleiben ungültig, daran darf nichts geändert werden.
Erstellt am 16.03.2010 um 11:37 Uhr von rolfo
Die Umschläge dürfen ja erst nach der Wahl geöffnet werden, also erübrigt sich wohl die Frage und ich würde abraten die Umschläge vorher zu öffnen.
Erstellt am 16.03.2010 um 11:38 Uhr von Nemeth
@kepdbr
Nicht ganz so - Die Rückumschläge dürfen erst am Wahltag geöffnet und geprüft werden.
Mit Durchlaufumschlägen meint der Kollege sicher Hauspostumschläge. Die Stimmzettel sind ungültig, da ja dann, wie er schreibt die Rückumschläge und die pers. Ertklärung fehlt.
Natürlich nicht ansprechen und nicht neu wählen.
Erstellt am 16.03.2010 um 11:43 Uhr von Forentroll
Hallo Nemeth,
es verhält sich genau so wie du schreibst mit den Durchlaufumschlägen (oder Hauspostumschläge.)
Die ganzen Unterlagen incl. Rückumschlag, pers. Erklärung und Wahlumschläge und das andere Gedöns wurde komplett verschickt. In der Abteilung arbeiten mehr als diese zwei Personen.
Vielen Dank für die Infos.