Zwei Wahlumschläge mit dem Stimmzettel (< = vermuten wir) sind verschlossen in einem Durchlaufumschlag zurückgekommen. Es fehlen der Rückumschlag sowie die Erklärung über die persönliche Kennzeichnung des Stimmzettels bei schriftlicher Abgabe für die Briefwahl.
Diese beiden Stimmabgaben sind so ja ungültig.

Meine Fragen:
- Darf der Wahlvorstand die Mitarbeiter aus der Abteilung ansprechen?
- Dürfen die Personen aus der Abteilung neu wählen?
- Ein nachträgliches Ausfüllen der Erklärung ist nicht möglich!

Vielen Dank für die Hilfe!