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Umfang der Betriebsratsarbeit

A
audiasechs
Nov 2016 bearbeitet

Wir sind jetzt als Betriebsrat gewählt worden und gesamt 5 Mitglieder. In welchem Umfang dürfen wir unsere Tätigkeit aufnehmen. Meine Fragen:

  1. Wie oft dürfen wir Besprechungen machen?
  2. Dürfen wir so unseren Arbeitsplatz verlassen, um mit Kollegen zu sprechen?
  3. Müssen wir uns beim Vorgesetzten abmelden?

Gibt es dazu gesetzliche Bestimmungen?

75001

Community-Antworten (1)

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ParagReiter

16.03.2010 um 11:50 Uhr

zu 1: Ihr dürft so oft und solange wie ihr braucht um euren pflichten nach zu kommen. Ihr entscheidet wann,wie, wo was. zu 2: Natürlich, wo sind wir den. zu 3: Zu ausergewöhnlichen treffen ja. Für die Regelmässigen treffen nach eurer Geschäftsordnung denke ich nicht den ihr habt ja den AG Schriftlich Informiert nach eirem Beschluss :)

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