Umfang der Betriebsratsarbeit
Wir sind jetzt als Betriebsrat gewählt worden und gesamt 5 Mitglieder. In welchem Umfang dürfen wir unsere Tätigkeit aufnehmen. Meine Fragen:
- Wie oft dürfen wir Besprechungen machen?
- Dürfen wir so unseren Arbeitsplatz verlassen, um mit Kollegen zu sprechen?
- Müssen wir uns beim Vorgesetzten abmelden?
Gibt es dazu gesetzliche Bestimmungen?
Community-Antworten (1)
16.03.2010 um 11:50 Uhr
zu 1: Ihr dürft so oft und solange wie ihr braucht um euren pflichten nach zu kommen. Ihr entscheidet wann,wie, wo was. zu 2: Natürlich, wo sind wir den. zu 3: Zu ausergewöhnlichen treffen ja. Für die Regelmässigen treffen nach eurer Geschäftsordnung denke ich nicht den ihr habt ja den AG Schriftlich Informiert nach eirem Beschluss :)
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