Umschlag für den Wahlzettel
Hallo
Am montag soll bei uns gewählt werden. Bisher wurde der Wahlzettel einfach gefaltet in die Urne geschmissen. Jetzt lese etwas von einem Umschlag. WO § 11 S 2. Muss ich mit Umschlag wählen lassen? 507 AN. 11 sind zu wählen.
Community-Antworten (7)
16.03.2010 um 11:44 Uhr
Ja. Weil es so im Gesetz steht und ein Verstoß dagegen eine Anfechtung begründen könnte.
16.03.2010 um 12:12 Uhr
also abgesehen davon, dass es so im gesetz steht, gehört ein umschlag einfach her. wie macht ihr das denn sonst mit briefwahlunterlagen? die könntet ihr ja dann vor einschmiss in die wahlurne auffalten und sehen, wer wen gewählt hat, wenn ihr die persönliche erklärung prüft oder ein absender am rückumschlag steht.
mfg bubie
16.03.2010 um 12:22 Uhr
Laut WO muss die Stimmabgabe in einem Umschlag erfolgen. Das schreibt es nun mal vor, ich weis, bei 507 AN ist das eine menge Papierverschwendung, macht ihr es aber nicht, so ist die Wahl anfechtbar.
@Bubie, ließ mal die Frage genau, es geht um die direkte Wahl und nicht um Briefwahl ;P
16.03.2010 um 12:29 Uhr
also abgesehen davon, dass es so im gesetz steht, gehört ein umschlag einfach her.
das magst Du so empfinden, stimmt aber so nicht. (siehe politische Wahlen)
wie macht ihr das denn sonst mit briefwahlunterlagen? die könntet ihr ja dann vor einschmiss in die wahlurne auffalten und sehen, wer wen gewählt hat, wenn ihr die persönliche erklärung prüft oder ein absender am rückumschlag steht.
Auch dafür gäbe es Lösungen (siehe politische Wahlen). Dort gibt es Umschläge nur bei Briefwahl und z.B. getrennte "Briefwahllokale" oder "mehrstufige" Öffnungen.
16.03.2010 um 12:48 Uhr
es geht hier aber nicht um politische Wahlen sondern um Betriebsratswahlen und da ist es vorgeschrieben
16.03.2010 um 13:26 Uhr
@ BRVLH:
du hast recht, aber das macht für mich keinen unterschied - obwohl es bei direkten wahlen schwieriger ist, den umschlag aufzufalten, bevor er in die urne kommt, weil der mitarbeiter das ja in die urne schmeisst..
@ petrus: bei den politischen wahlen weiß ich es ehrlich gesagt nicht, denn als ich wählen hätte gehen können, war ich krank und vor 4 jahren hatte ich briefwahl beantragt ;-) aber ich habe die wahlordnung auch nicht auf die politsche wahl bezogen, sondern bin nur von der betriebsratswahl ausgegangen :-)
mfg bubie
16.03.2010 um 15:43 Uhr
ich bin die siebte Antwort ;-)
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