Stützunterschriften Gewerkschaft
Stimmt es wirklich das eine Wahlvorschlagliste einer Gewerkschaft keine Stützunterschriften sammeln muss??
Community-Antworten (3)
16.03.2010 um 09:43 Uhr
@pumuckel
guckst du BetrVG § 14 Wahlvorschriften, unter (5), dort steht:
(5) Jeder Wahlvorschlag einer Gewerkschaft muss von zwei Beauftragen unterzeichnet sein.
Alles klar????????????????
Gruß Galaxy
16.03.2010 um 12:03 Uhr
@pumuckel, fast...... ! Es ist natürlich einfacher und weniger aufwendig für GEWs bei der Wahl, viel nimmt die GEW ab......
unterandren auch das was du meinst.......
16.03.2010 um 20:52 Uhr
Hmmm, §14 und Abs. 5 kenn ich. So schlau bin ich auch. Aber da steht eben "nur" das der Wahlvorschlag von 2 Gewerkschaftlern unterzeichnet sein muss. Da fehlt mir das NUR! Was ist aus dem Zwanztigstel aus dem Abs. 4 geworden
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