Erstellt am 16.03.2010 um 08:43 Uhr von galaxy
@pumuckel
guckst du BetrVG § 14 Wahlvorschriften, unter (5), dort steht:
(5) Jeder Wahlvorschlag einer Gewerkschaft muss von zwei Beauftragen unterzeichnet sein.
Alles klar????????????????
Gruß
Galaxy
Erstellt am 16.03.2010 um 11:03 Uhr von waschbär
@pumuckel,
fast...... ! Es ist natürlich einfacher und weniger aufwendig für GEWs bei der Wahl, viel nimmt die GEW ab......
unterandren auch das was du meinst.......
Erstellt am 16.03.2010 um 19:52 Uhr von pumuckel
Hmmm, §14 und Abs. 5 kenn ich. So schlau bin ich auch. Aber da steht eben "nur" das der Wahlvorschlag von 2 Gewerkschaftlern unterzeichnet sein muss. Da fehlt mir das NUR! Was ist aus dem Zwanztigstel aus dem Abs. 4 geworden