W.A.F. LogoSeminare

Stützunterschriften Gewerkschaft

P
pumuckel
Nov 2018 bearbeitet

Stimmt es wirklich das eine Wahlvorschlagliste einer Gewerkschaft keine Stützunterschriften sammeln muss??

90803

Community-Antworten (3)

G
Galaxy

16.03.2010 um 09:43 Uhr

@pumuckel

guckst du BetrVG § 14 Wahlvorschriften, unter (5), dort steht:

(5) Jeder Wahlvorschlag einer Gewerkschaft muss von zwei Beauftragen unterzeichnet sein.

Alles klar????????????????

Gruß Galaxy

W
Waschbär

16.03.2010 um 12:03 Uhr

@pumuckel, fast...... ! Es ist natürlich einfacher und weniger aufwendig für GEWs bei der Wahl, viel nimmt die GEW ab......

unterandren auch das was du meinst.......

P
pumuckel

16.03.2010 um 20:52 Uhr

Hmmm, §14 und Abs. 5 kenn ich. So schlau bin ich auch. Aber da steht eben "nur" das der Wahlvorschlag von 2 Gewerkschaftlern unterzeichnet sein muss. Da fehlt mir das NUR! Was ist aus dem Zwanztigstel aus dem Abs. 4 geworden

Ihre Antwort