Erstellt am 16.03.2010 um 10:59 Uhr von Brentan
Also das mit den Kameras am Arbeitsort und in den Sozialräumen fällt für mich ganz klar unter Persönlichkeitsrecht und ist somit zu unterlassen.
Es gibt ausnahmen aber meines Wissens nur dort wo erhöhte Sicherheit oder Wertsachen im Spiel sind.
Musst du wohl mal Googeln!!
beim rest soll ein anderer gerne mal Antworten
Erstellt am 16.03.2010 um 11:32 Uhr von kemalo
Also Kameras sind nicht erlaubt!!
Da habt Ihr Mitbestimmungsrecht!!!!!!
Zum Schichtplan: Wenn er öffentlich aushängt ist es doch nicht so schlimm wenn da drauf steht das der Kollege krank ist so lange nicht drauf steht welche Krankheit er hat.
Denn das geht niemanden was an!!!!!!!!!