hallo, ich habe eine frage zur anstehenden br-wahl.: wir haben warenbereichsleiter die weisungsberechtigt sind, aber nicht selbständig einstellen oder entlassen dürfen. der wahlvorstand hat diese personen nicht mit auf die wählerliste gesetzt. diese haben jetzt schriftlich einspruch erhoben und fordern eine neue liste. der wv hat nach §5 absatz 3 diese personen nicht mit aufgeführt. sie meinen aber, dass sie nicht unter diese personen nicht unter die gruppe gehören. bitte nennt mir noch gründe, damit wir diese personen ausschliessen können, denn meiner meinung nach haben sie nichts im br verloren.
danke