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Unternehmen mit verschachtelten Gesellschaften..wie verhält es sich mit dem BR?

B
Blackarmor
Aug 2018 bearbeitet

Hallo, ich habe ein kleines Problem und muss vlt ein wenig ausholen.Wir wurden neu gewählt in den Betriebsrat und so wie es wahrscheinlich aussieht,werden mich meine Kollegen zum BR-Vorsitzenden wählen.Wir sind eine Sicherheitsfirma und eine GmbH.Wir als Sicherheitsfirma haben einen Betriebsrat. In unserer Group,die auch eine GmbH ist, befinden sich noch andere kleinere Geschäftszweige, die nicht der Sicherheit angehören und auch keinen Betriebsrat haben. Die übergeordnete Group hat genau 8 Mitglieder von denen mindestens 4 Leitende Angestellte sind..heißt...es gibt auch da keinen Betriebsrat..Meine Fragen sind folgende. Kann ich als BR die 4 Mitarbeiter der Group in rechtlichen Sachen mitbetreuen? Sie sind völlig aufgeschmissen ohne BR und können aber auch keinen eigenen Gründen. Wir sind alle im selben Gebäude untergebracht.

Konkret geht es um diesen Fall... Ein leitender Angestellter wurde von der Group gekündigt.Er hat aber vorher Jahrelang als Einsatzleiter bei der Sicherheit gearbeitet,wo er noch kein Leitender Mitarbeiter war.Er hat dagegen Einspruch vorm Arbeitsgericht eingelegt und anscheinend gewonnen..nur sitzt er seit April in seinem Büro rum und ist von jeglichen Aufgaben entbunden durch den Arbeitgeber,in diesem Fall die Group,nachdem die Firma ihn wieder einstellen musste.Ich nehme mal an, dass er jetzt kein Leitender Angestellter mehr ist, aber die Situation für ihn natürlich mehr als unbefriedigend ist, deshalb hat er im Vorfeld das Gespräch gesucht und meinte das er gerne nach unserer Konstituierenden Sitzung ein Gespräch mit dem BR-Vorsitzenden hätte. Darf ich mit ihm ein Gespräch führen und kann ich ihn ggf vertreten als Betriebsrat, auch wenn er Formal der Sicherheit nicht mehr angehört? Für antworten wäre ich dankbar.

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Community-Antworten (3)

P
paula

01.08.2018 um 00:30 Uhr

der BR wird nicht für eine Gesellschaft sondern für einen Betrieb gewählt. Daher würde es sich lohnen sich mit dem betriebsverfassungsrechtlichen Betriebsbegriff auseinander zu setzen. So kann man nach deinen Angaben nur raten oder die Glaskugel bemühen und das ist nicht seriös.

C
celestro

01.08.2018 um 02:15 Uhr

"Die übergeordnete Group hat genau 8 Mitglieder von denen mindestens 4 Leitende Angestellte sind..heißt...es gibt auch da keinen Betriebsrat.."

Ich habe erhebliche Zweifel, daß in dieser "Group" 8 Personen arbeiten, von denen die Hälfte "leitende Angestellte nach § 5 BetrVG" sind.

M
MaJoK

01.08.2018 um 12:02 Uhr

Du musst erstmal klären ob er noch Leitender Angestellter ist, da er in dieser Stellung gekündigt wurde und sich zurückgeklagt hat. Für Leitende Angestellte bist du als BR nicht zuständig.

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