Hallo!
Meine Frage:Kann ein Mitglied des Wahlvorstandes bzw.der Vorsitzende des Wahlvorstandes(vom Betriebsrat ordnungsgemäß bestellt) eine eigene Vorschlagsliste,auf der er und ein anders Mietglied des Wahlvorstandes stehen,zur neuen Br-Wahl einbringen?Ist er selbst wählbar?