Bei uns steht die BR-Wahl 2010 noch aus, die Wahlvorschlagsliste ist noch nicht veröffentlicht. Einem AN steht nun die Kündigung ist Haus und auf Anraten des RAs will er nun sich zur BR-Wahl aufstellen lassen. Gegen eine Aufstellung ist ja nun rechtlich nichts zu unternehmen, Stützunterschriften können ja ebenfalls nicht verweigert werden.

Ist es rechtlich überhaupt möglich, über so eine Konstruktion seine Kündigung zu blockieren? Eigentlich nicht, da mit Zustimmung des BR eine Kündigung trotzdem möglich ist. Oder ist nun ausschlaggebend, wann die Kündigung erfolgt und wann die Wahlvorschlagsliste ausgehängt wird?