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Kranke Kanditaten

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Paraguay
Nov 2018 bearbeitet

Hallo, wie ermöglicht man kranken Mitarbeitern die Kanditatur? BriefWAHL ist ja klar, aber wenn sich der Kollege aufstellen will benötigt er ja Stützunterschriften. Ihn zum erscheinen zu "zwingen" ist nicht umsetzbar (liegt im Krankenhaus). Gibt es dazu Vorschriften? Dankeschön.

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Community-Antworten (6)

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Petrus

15.03.2010 um 12:32 Uhr

Nicht der Kollege braucht Stützunterschriften, sondern der Wahlvorschlag, auf dem der Kollege kandidiert. Oder will er allein auf einer eigenen Liste kandidieren? Das Einverständnis mit der Kandidatur kann er auch formlos auf einem Extra-Zettel erklären: "Hiermit erkläre ich, XY geb. am aa.bb.cc mein Einverständnis mit der Kandidatur zur BR-Wahl 2010 in Firma Q. auf der Liste Z. Datum Unterschrift". (Unterschrift direkt auf dem Wahlvorschlag ist keine Vorschrift) Das holt ihr im Krankenhaus ab oder er schickt's per Post.

P
Paraguay

15.03.2010 um 12:44 Uhr

Danke für die Antwort. Wir haben eine Persönlichkeitswahl und nur 3 zu wählende BR-Mitglieder. Aktuell ist es tatsächlich so, dass es 8 Wahlvorschläge gibt auf dem jeweils eine Person steht. Auch die kranke Person würde auf einem Wahlvorschlag alleine stehen. Also: blanko Wahlvorschlag ins Krankenhaus schicken, der Kollege unterschreibt, schickt zurück und ein befreundeter Kollege sammelt für ihn die Stützunterschriften?

Grüße

K
knorr

15.03.2010 um 12:50 Uhr

@Paraguay

??? Dann seid ihr unter 50 MA, bei 3 zu wählenden BRMs. Ich denke ihr habt das vereinfachte Wahlverfahren mit Persönlichkeitswahl. Dann müssen alle Kandidaten auf eine List und diese Liste benötigt dann 3 Stützunterschriften und nicht jeder Einzelne.

P
Paraguay

15.03.2010 um 13:52 Uhr

Also hier im Forum wurde ich kürzlich aufgeklärt das nicht alle auf einen Wahlvorschlag müssen. Jetzt bin ich verwirrt.

S
STANLEY

15.03.2010 um 16:50 Uhr

Müssen ist erst mal nichts!

8 Listen mit jeweils einem (!) Kandidat ergibt eine versteckte Persönlichkeitswahl (wo nur eine Liste mit den 8 Bewerbern erscheint) Unterschied: Auf dem Stimmzettel steht dann kein Name sondern nur "Liste1; Liste2" usw.

Nachteil: Jede Liste braucht ihre eigene Mindestzahl an Stützunterschriften und niemand darf auf 2 oder mehr Listen "Stützen"...

Vorteil: Sollte sich kurz vor Toresschluss doch noch eine Liste einfinden, dann ist es für die Wahl relativ unschädlich. Anders bei "Alle nur auf einer Liste": Kommt dann noch eine Liste dazu, dann werden nicht mehr die einzelnen Personen gewählt sondern die Liste (wo dann noch die Reihenfolgen wichtig sind).

Desto länger ich über die Vorteile der "1-Mann auf eine Liste" nachdenke, desto sinnvoller erscheint sie mir, wenn jeder auch genügend Stützunterschriften sammeln kann...

P
Petrus

15.03.2010 um 18:39 Uhr

@Stan: beim vereinfachten WV ist immer Persönlichkeitswahl...

@paraguay: Es kann ein oder mehrere Wahlvorschläge mit jeweils ein oder mehreren Kandidaten geben. Jeder Wahlvorschlag (egal wieviele Kandidaten drauf stehen) braucht drei Stützunterschriften, wobei die Kandidaten auf dem Vorschlag diesen auch selber stützen dürfen. §§33+6 WO Die gültigen Wahlvorschlage werden veröffentlicht. Alle Kandidaten aller gültigen Wahlvorschläge werden dann vom WV alphabetisch sortiert auf den Stimmzettel geschrieben. §34 WO

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