Listenabgabe und abgleich der Stützunterschriften
Hallo alle zusammen,
kann mir mal jemand helfen?? Die Listenabgabe ist bei uns bis zum 16.03.. Jetzt läuft schon der Wahlvorstand los und spricht mit den MA, die Listen durch ihre Unterschrift stützen, warum sie bei mehreren schon eingereichten Listen unterzeichnet haben. Muss man nicht erst warten, bis alle ihre Listen eingereicht haben??
Community-Antworten (4)
15.03.2010 um 13:30 Uhr
Ich glaube nicht, dass der Zeitpunkt ein Problem ist. Schließlich muss der Wahlvorstand jede Liste umgehend nach deren Abgabe prüfen und kann m.E. dann auch schon tätig werden.
Aber das Verfahren an sich würde mir etwas Bauchschmerzen machen: "...läuft schon der Wahlvorstand los und spricht mit den MA,..."
Der Wahlvorstand hat über jede Liste komplett und beschlussfähig in einer Sitzung zu entscheiden. Er muss ihre Mängel in einem Protokoll festhalten und evtl. eine Möglichkeit zur Beseitigung der Mängel anbieten
Im Falle einer doppelten Unterschrift würde ich mir die Aussage des Unterzeichners auf jeden Fall schriftlich geben lassen und keinesfalls als WV-Mitglied alleine losziehen und die Leute befragen. Denn wer kann am Ende ausschießen, dass das WV-Mitglied nicht mit der Frage "Du wirst doch hoffentlich deine Unterschrift auf der Liste X bestehen lassen" Einfluss genommen hat.
Die Antworten der Doppelunterzeichner sind dann ebenfalls wieder in einer WV-Sitzung festzuhalten und zu dokumentieren. Erst dann erfolgt die endgültige Entscheidung über die Gültigkeit der Liste - per Abstimmung im Wahlvorstand.
15.03.2010 um 17:39 Uhr
Hallo lieber helfer,
was kann ich tun, wenn doch der WV einfach in die Hallen geht und schon mit den Mitarbeitern spricht??
Habe ich als Listenvertreter ein Recht, dabei zu sein und genauen Informationsanspruch, wenn meine Liste nicht gültig sein sollte und kann ich die Unterlagen einsehen, wer von meiner Liste als Stützunterschrift gestrichen wurde und damit meine Liste zur Wahl nicht mehr zugelassen wird??
Wie kann ich dem WV beibringen, dass hier was nicht i. O. ist und wo steht das??
Bitte hilf mir nochmal.
Gruß und danke
15.03.2010 um 19:49 Uhr
Du kannst den Wahlvorstand darauf hinweisen, dass die Unterzeichner ihre Entscheidung ohne irgendwelche Beeinflussung treffen dürfen. Wenn sie sich gar nicht äußern, dann werden sie auf der Liste gestrichen, die zuletzt eingereicht wurde. Du kannst ihn weiterhin fragen, ob der gesamte Wahlvorstand in die Entscheidung einbezogen ist. Vielleicht gibt es ja andere WV-Mitglieder, die einsichtiger sind und mit denen du reden kannst.
Du kannst auch gern mit den Unterzeichnern reden, sofern sie sich noch nicht entschieden haben. Kläre sie auf, dass der WV keinen Einfluss auf ihre Entscheidung nehmen darf.
Falls tatsächlich Unterschriften von deiner Liste getrichen werden, wird diese nicht gleich ungültig. Du musst dann vom WV drei Tage Zeit bekommen, weitere Unterschriften zu suchen. Vielleicht kannst du vorsichtshalber ja schon mal überlegen, wer dafür in Frage kommt. Aber sag ihnen bitte gleich, dass sie nur einmal unterschreiben dürfen.
Und grundsätzlich darfst du den WV gern auch an die §§6 und 8 der Wahlordnung erinnern. Und an §1:
"(3) Die Beschlüsse des Wahlvorstands werden mit einfacher Stimmenmehrheit seiner stimmberechtigten Mitglieder gefasst. Über jede Sitzung des Wahlvorstands ist eine Niederschrift aufzunehmen, die mindestens den Wortlaut der gefassten Beschlüsse enthält. Die Niederschrift ist von der oder dem Vorsitzenden und einem weiteren stimmberechtigten Mitglied des Wahlvorstands zu unterzeichnen."
Beschlüsse des Wahlvorstands sind unter Anderem die Feststellungen, ob eine Liste gültig ist oder nicht. Dies beschließt immer nur der gesamte Vorstand und schreibt dazu ein Protokoll. Das darfst du zwar nicht ohne Weiteres einsehen, aber im Falle eine Anfechtung der Wahl wird es eine Rolle spielen.
15.03.2010 um 20:10 Uhr
"Falls tatsächlich Unterschriften von deiner Liste getrichen werden, wird diese nicht gleich ungültig. Du musst dann vom WV drei Tage Zeit bekommen, weitere Unterschriften zu suchen. "
Wenn schon Fristen genannt werden, sollte man diese peinlichst genau angeben.
Es handelt sich immerhin um 3 ARBEITS- und nicht nur um 3 Kalendertage! Auch läuft die Zeit erst ab Folgetag nach Eingang der schriftlichen Benachrichtung an den Listenführer.
"Habe ich als Listenvertreter ein Recht, dabei zu sein und genauen Informationsanspruch, wenn meine Liste nicht gültig sein sollte und kann ich die Unterlagen einsehen, wer von meiner Liste als Stützunterschrift gestrichen wurde und damit meine Liste zur Wahl nicht mehr zugelassen wird??"
Weist eine Liste, z.B. aufgrund gestrichener Stützunterschriften einen heilbaren Mangel auf, ist diese Liste dem Listenführer als Kopie auszuhändigen. Darauf können dann die noch erforderlichen Stützunterschriften fristgerecht eingeholt werden.
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