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Teilnahme als Ersatzmitglied an Sitzungen

R
ruhrpottbear
Jan 2018 bearbeitet

Hallo,

bin Ersatzmitlglied im Betriebsrat. Wenn ich dann zu einer Sitzung geladen werde, an einem Arbeitsfreien Tag von mir (arbeite nur 30 Stunden die Woche und daher hin und wieder enen freien Tag in der Woche), sind diese Sunden dann auch Arbeitszeit???

Blöde Frage, aber ich bin neu in der Betriebsratsarbeit und meine Einrichtungsleitung möchte dann diese Stunden nicht vergüten und da ich die Sitzungen nicht regelmäßig besuche (da Ersatzmitglied) passiert es hin und wieder, das sich auf einem Sitzungstag wo ich kurzfristig eingeladen wurde einen Arbeitsfreien Tag gehabt hätte.

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Community-Antworten (1)

N
nicoline

14.03.2010 um 17:57 Uhr

ruhrpottbear, Zum Ausgleich für Betriebsratstätigkeit, die aus betriebsbedingten Gründen außerhalb der Arbeitszeit durchzuführen ist, hat das Betriebsratsmitglied Anspruch auf entsprechende Arbeitsbefreiung unter Fortzahlung des Arbeitsentgelts. Betriebsbedingte Gründe liegen auch vor, wenn die Betriebsratstätigkeit wegen der unterschiedlichen Arbeitszeiten der Betriebsratsmitglieder nicht innerhalb der persönlichen Arbeitszeit erfolgen kann. Die Arbeitsbefreiung ist vor Ablauf eines Monats zu gewähren; ist dies aus betriebsbedingten Gründen nicht möglich, so ist die aufgewendete Zeit wie Mehrarbeit zu vergüten.

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