Rückzug von der Vorschlagsliste/ Kandidatur auf neuer Liste
Kann ein Mitarbeiter, der auf einer Vorschlagsliste auf einem hinteren Platz gelistet ist zur Verbesserung seiner Chancen noch eine eigene Liste eröffnen? Soweit ich weiß, muss der Wahlvorstand ihn dann doch innerhalb von 3 Werktagen fragen, welche Kandidatur Gültigkeit hat? Soll er seinen Namen vor Abgabe der Liste streichen lassen oder den "offiziellen" Weg danach gehen? Wie sieht es mit seiner Stützunterschrift aus? Kann er sie von Liste 1 abziehen und sich selbst auf Liste 2 unterstützen?
Community-Antworten (1)
13.03.2010 um 11:41 Uhr
@Hetty Wenn sich der WV korrekt verhält wird er zu beiden Doppelkandidaturen eine entsprechende Nachfrage starten.
Übrigens: Die Vorgehensweise, sich zur Verbesserung der Wahlchancen auf einer zweiten Liste als Kandidat zu positionieren, ist nicht selten!
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