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Listenname 'Betriebsratsliste' irreführend?

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2k18wvv
Apr 2018 bearbeitet

Was meint ihr, ist der Listenname 'Betriebsratsliste' irreführend; insbesondere da weder der Betriebsrat diese Liste vorlegt noch alle Kandidaten auf der Liste BR-Mitglieder sind.

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Community-Antworten (2)

C
celestro

05.04.2018 um 15:52 Uhr

Ich würde sagen, ja. Aber diesen Namen würde ich auch nicht akzeptieren, wenn der aktuelle BR die Liste vorlegt, oder nur ein Teil der derzeitigen BRM. Denn "alles" sind Listen für die BR-Wahl.

C
Challenger

05.04.2018 um 16:08 Uhr

LAG Hamm, Beschluss vom 18. März 2011 - Az. 13 TaBV 98/10 https://openjur.de › LAG Hamm › Rechtsprechung

Leitsatz Wird eine Wahlvorschlagsliste mit einem irreführenden Kennwort trotz Beanstandung durch den Wahlvorstand nicht korrigiert, ist sie ungültig.

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