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Falsche Funktion in den Wahlunterlagen

W
WausB
Nov 2016 bearbeitet

Hallo, wie ist es eigentlich bei einer Listen Wahl in dem die Funktion eines Mitarbeiters falsch in den Wahlunterlagen gedruckt ist. Da Kollegen, auch wenn sie ihn nicht persönlich kennen, auch schauen was er in dem Betrieb macht. Weil sie vertreten werden wollen von jemanden der weiß was er sagt.

Es wurde der Hinweis dem Wahlvorstand erzählt aber der schert sich nicht drum..... "kannst ja gegen an gehen" sollen seine Worte gewesen sein.

Kann man nach der Wahl diese anfechten?

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Community-Antworten (2)

R
rolfo

12.03.2010 um 15:13 Uhr

Ich denke nicht dass es für den Ausgang der Wahl entscheidend ist und deshalb ist auch eine Wahlanfechtung erfolglos

D
delagundula

12.03.2010 um 15:21 Uhr

ergänzend: das Fehlen der Berufsangabe im Wahlvorschlag ist kein wesentlicher Verstoß und rechtfertigt keine Wahlanfechtung soferndie eindeutige Zuordnung und Individualisierung des Berwerbers möglich bleib.

WO §6 Fitting RN 9

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