Stützunterschriften sammeln - als Listenvertreter, wenn er/sie auch gleichzeitig Mitglied im Wahlvorstand ist?
Darf ein Listenvertreter Stützunterschriften sammeln, wenn er/sie auch gleichzeitig Mitglied im Wahlvorstand ist??? Oder gilt das dann als "Beeinflussung"???
Danke schonmal.
Community-Antworten (3)
12.03.2010 um 12:49 Uhr
Er ist in diesem Fall ein Wahlbewerber wie jeder andere, das hat mit seiner Tätigkeit als Wahlvorstand nichts zu tun. Er darf.
12.03.2010 um 12:50 Uhr
da der wahlvorstand für gewöhnlich gewählt werden und wählen darf, darf er auch unterschriften für seine liste sammeln.
ein wahlvorstand hat doch nicht mehr einfluss wie andere kandidaten auf die kollegen?
mfg bubie
12.03.2010 um 12:55 Uhr
@ignition
ja, darf er/sie.
mfg
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