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Stützunterschriften sammeln - als Listenvertreter, wenn er/sie auch gleichzeitig Mitglied im Wahlvorstand ist?

I
ignition
Nov 2016 bearbeitet

Darf ein Listenvertreter Stützunterschriften sammeln, wenn er/sie auch gleichzeitig Mitglied im Wahlvorstand ist??? Oder gilt das dann als "Beeinflussung"???

Danke schonmal.

1.02603

Community-Antworten (3)

R
rolfo

12.03.2010 um 12:49 Uhr

Er ist in diesem Fall ein Wahlbewerber wie jeder andere, das hat mit seiner Tätigkeit als Wahlvorstand nichts zu tun. Er darf.

B
bubie

12.03.2010 um 12:50 Uhr

da der wahlvorstand für gewöhnlich gewählt werden und wählen darf, darf er auch unterschriften für seine liste sammeln.

ein wahlvorstand hat doch nicht mehr einfluss wie andere kandidaten auf die kollegen?

mfg bubie

R
Rattle

12.03.2010 um 12:55 Uhr

@ignition

ja, darf er/sie.

mfg

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