BR-Wahlkandidat bezieht rückwirkend ab 28.02.10 Erwerbsunfähigkeitsrente
Unsere Betriebsratwahl findet am 19.03.2010 als Personenwahl statt. Es wurde Briefwahl für bestimmte Teile des Betriebs gem. § 24 Abs. 3 beschlossen. Wir haben einen Kandidaten auf dem Wahlvorschlag, der nun rückwirkend per 28.02.10 Erwerbsunfähigskeitsrente beziehen wird und dies am Montag den 07.03.10 dem Wahlvorstand mitgeteilt hat. Die Briefwahlunterlagen sind bereits an die Wahlberechtigten rausgeschickt worden. Was nun? Wer kann helfen?
Community-Antworten (4)
12.03.2010 um 11:02 Uhr
@derregulator
IMHO muss der Wahlvorstand bei der Überprüfung der zurückgesendeten Briefwahlunterlagen dies beachten. Er sieht nach dem Öffnen ja die eigenhändige Erklärung des Wählers. Sollte dieser Kollege die Briefwahl zurücksenden, die eigenhändige Erklärung, den ungeöffneten Wahlvorschlag mit einer entsprechenden Erklärung zu den Fakten den gesammeklten Unterlagen beifügen.
12.03.2010 um 11:19 Uhr
Liebes Forum, dieser Kollege steht auch auf dem Wahlvorschlag und kann somit auch gewählt werden. Wie verfahren wir, wenn dieser Kollege Stimmen bekommen wird? Es sind immerhin schon 50 Rückantworten der Briefwähler beim Wahlvorstand eingegangen.
12.03.2010 um 11:35 Uhr
Ist die Rente dauerhaft? Wenn nein, dann
- darf er Wählen.
- darf er auch gewählt werden!
Lt. Kittner: Ein ruhendes Arbeitsverhältnis wie auch z. B. Elternzeit und Wehr- und Zivildienst führt nicht zum Verlust der Wählbarkeit. Jedoch ist die Ruhephase Altersteilzeit etwas anderes.
12.03.2010 um 11:36 Uhr
Er nimmt die Wahl nicht an und der nächste rückt nach, ist doch ganz normal so.
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