W.A.F. LogoSeminare

Auszubildende als Betriebsratskandidaten

T
Tamirasun
Nov 2016 bearbeitet

Guten Morgen,

habe nur eine kurze Frage:

Auszubildende, die über 18 sind und Arbeitnehmer nach BetrVG, zusätzlich auch in der JAV sind, also eine Übernahme nach 78a haben, können doch als Kandidaten für den BR aufgestellt werden, oder?

Danke für Eure Antworten.

85203

Community-Antworten (3)

N
Nemeth

12.03.2010 um 09:32 Uhr

@Tamirasun

Ja, können sie. Sollten sie in den BR gewählt werden müssen sie ihr JAV-Amt niederlegen.

R
ridgeback

12.03.2010 um 09:34 Uhr

Tamirasun, geht, nur dann muß er das Amt der JAV ablegen. 78a gilt weiterhin.

T
tamirasun

12.03.2010 um 09:52 Uhr

Danke für die Antworten. Dann hab ich das doch richtig in Erinnerung gehabt!!!!

Wünsche Euch ein schönes Wochenende!!!!!

Ihre Antwort