Kündigungsschutz für nicht gewählte Betriebsratskandidaten?
Guten Tag,
gibt es einen speziellen Kündigungsschutz für Betriebsratskandidaten, die aufgestellt waren aber nicht gewählt wurden?
Community-Antworten (1)
07.09.2006 um 12:25 Uhr
@bsr
seht mal im Kündigungsschutzgesetz KSchG § 15, Abs. 3 und den dazugehörigen Randnummern nach. Dort ist Alles geregelt.
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