Stützunterschriften
Hallo zusammen, wenn eine eingereichte Wahlvorschlagsliste bereits durch den Wahlvorstand für gut befunden wurde und beschlossen wurde das sie zur Wahl zugelassen ist und auch die nötigen Stützunterschriften hat, nun eine zweite Liste kommt und auf der zweiten Liste Mitarbeiter Stützunterschriften geleistet haben die auch schon die erste unterschrieben haben und sich dann innerhalb der Frist von 3 Tagen doch für die zweite Liste entscheiden und somit Liste 1 nicht mehr genügend Stützunterschriften hat, wird Liste 1 dann doch ungültig obwohl sie schon für gut befunden wurde?`
Ich hoffe ich hab verständlich geschrieben ;-)
Danke und Gruß
Community-Antworten (1)
12.03.2010 um 06:05 Uhr
@Ich, ne, nicht ungültig. Man nennt dann sowas einen heilbaren Mangel. Liste 1 darf sich innerhalb einer Frist von 3 Tagen nochmal auf die Jagd nach Stützunterschriften machen!
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