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Kann ein BR rügen

B
Björn
Jan 2018 bearbeitet

Hallo erst mal Wir sind ein neuer BR und haben eine Frage. Verschiedene Mitarbeiter einer Abteilung haben Probleme mit ihrem Vorgesetzten, dieser fällt auf mit Fehlverhalten. Er rügt Mitarbeiter für ihr Fehlverhalten, das durch sein missverständlichen Anweisungen erst entstanden ist. Können wir als BR ihn rügen oder gar abmahnen für sein Verhalten gegenüber seinen Arbeitern? Wo gibt es hierüber Infos?

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Community-Antworten (3)

N
nicoline

11.03.2010 um 20:06 Uhr

björn, Ihr könnt einen Vorgesetzten nicht abmahnen, aber die MA haben die Möglichkeit sich gemäß § 85 BetrVG beim BR über das Verhalten zu beschweren. Erachtet der BR diese Beschwerde dann als berechtigt, hat er beim AG auf Abhilfe zu bestehen!

Empfehle das Studium der Kommentierung zu diesem Paragraphen!

D
DonJohnson

11.03.2010 um 22:26 Uhr

ergänzent zu nicoline...

bei groben Verstößen gibt es noch so einen §, den ich aber hier bei einem neuen Gremium nicht nennen möchte. Mit Hilfe diesem kann sehr wohl der BR auf den AG eine Forderung stellen (sollte es der Fall her geben) Wonach der AG angehalten wird ein Abmahnung, versetzung oder Kündigung auszusprechen...

Aber mehr möchte ich dazu so nicht sagen ohne weitere Kenntnisse des Falls

N
nicoline

11.03.2010 um 22:29 Uhr

DJ, ändert aber gar nichts daran, dass DER BR SELBER DEN VORGESETZTEN NICHT ABMAHNEN KANN! Auch nicht mit Deiner Variante.;-))

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