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Formvorschrift für Unterschrift des Wahlbewerbers

B
Betty
Nov 2016 bearbeitet

Kann die Zustimmung eines Wahlbewerbers gem § 6 WO auch per Fax auf einem eigenen Formular abgegeben werden oder muß die Zustimmung zwingend durch Originalunterschrift auf der Vorschlagsliste vorliegen ?

1.70306

Community-Antworten (6)

F
Forentroll

11.03.2010 um 21:15 Uhr

Nur Original ist das wahre!

D
delagundula

11.03.2010 um 21:35 Uhr

@betty

Der (schriftliche) Wahlvorschlag muss von dem wahlberechtigten Arbeitnehmer persönlich unterschrieben sein. Die Unterschrift muss auf dem Wahlvorschlag geleistet werden.

guckst du § 14 BetrVG Fitting RN 52

I
Immie

11.03.2010 um 21:42 Uhr

Per Fax geht glaube ich nicht. Aber eine Erklärung (zB per Post oder schon im Vorfeld hinterlegt), ist möglich.

D
DonJohnson

11.03.2010 um 22:04 Uhr

Immie Das sehe ich anders. Da es durch eine per Post zugesannte Erklärung geht, muß es auch per Fax gehen, da ein Fax ein rechtsgültiges Dokument ist. Ich würde das als WV annehmen...

P
Peanuts

12.03.2010 um 07:43 Uhr

"Die Unterschrift muss auf dem Wahlvorschlag geleistet werden."

Bereits die WO sieht das nicht so ...

"Da es durch eine per Post zugesannte Erklärung geht, muß es auch per Fax gehen, da ein Fax ein rechtsgültiges Dokument ist."

Das BAG ist anderer Meinung ...

P
Petrus

12.03.2010 um 11:51 Uhr

@peanuts: An der Stelle will DJ die Fakten ignorieren - die Diskussion hatte ich letztens schon mit ihm... Der Gesetzgeber unterscheidet im BGB ausdrücklich zwischen "schriftlich" und "Textform", der BGH hat höchstrichterlich entschieden, dass ein Fax der Textform, aber nicht der Schriftform genügt. Das BAG ist der gleichen Meinung. Nur der Kommentar von DJ bleibt hartnäckig anderer Auffassung...

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