Erstellt am 11.03.2010 um 13:59 Uhr von Werner
Erstellt am 11.03.2010 um 14:03 Uhr von Petrus
Nein.
Der BR ist ein Gremium der Arbeitnehmer. Und _die_ haben Vertrauen zu dem BRM (sonst hätten sie es nicht gewählt).
Man könnte ja auch andersherum fragen: Hat der BR die Möglichkeit, gegen ein Mitglied der GF Einspruch wegen mangelndem Vertrauen erheben?
Erstellt am 11.03.2010 um 14:29 Uhr von Bubie
einspruch erheben kann man immer, aber stattgegeben wird diesem nicht.
die geschäftsleitung hat ja noch auf die anderen betriebsratsmitglieder, vielleicht sind die der geschäftsführung sympathischer ;-P
mfg
bubie