Einspruchsmöglichkeit/-frist Arbeitszeugnis
Hallo, das AZ meines letzten Arbeitgebers habe ich wegen eines Urlaubes erst verspätet durchschauen können. Ich habe selbst gekündigt und dann das AZ angefordert. Nach der Durchsicht möchte ich das AZ noch geändert haben. Der AG verweigert dies, da bereits ein Monat vergangen ist. WIE LANGE (Fristbeginn nach Erhalt oder nach Kündigung? ) KANN ICH DEM AZ WIDERSPRECHEN? UND IN WELCHER FORM MUß ICH DIES TUN; WENN SICH DER AG WEIGERT.
DANKE im voraus!
Community-Antworten (1)
26.04.2007 um 02:02 Uhr
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